Kaiserslautern Gräfliches Streitobjekt

Wird Gottfried zugesprochen: Der in der Fehde um den Nanstein in Landstuhl unterlegene Wildgraf Gottfried von Kyrburg soll sich
Wird Gottfried zugesprochen: Der in der Fehde um den Nanstein in Landstuhl unterlegene Wildgraf Gottfried von Kyrburg soll sich mit der Burg Wilenstein bei Trippstadt zufriedengeben.

Im 14. Jahrhundert beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte der Burg Nanstein. Während die Feste bisher von einzelnen Rittergeschlechtern verwaltet wurde, gelangt sie nun in den Besitz mehrerer Adelsfamilien, die sich die Rechte daran teilen. Oft hatte die Burg einige Besitzer gleichzeitig, in manchen Epochen sogar fünf oder sechs. Der verarmte Adel musste Teillehen anstreben und der Nanstein war ein wichtiger und begehrter Besitz.

Bis zum Jahr 1518 unter Franz von Sickingen war die Feste eine sogenannte Ganerbenburg, auf der mehrere Geschlechter Miterben waren und Anteil hatten. Sie gehörte Raugrafen und Wildgrafen, den Grafen von Sponheim, Zweibrücken, Leiningen und Veldenz. Dies führte in der Folge zu zahlreichen Umbauten und Erweiterungen der Anlage, um die Wünsche der Lehensträger nach geräumigen Wohnungen zu erfüllen. 1334 entsteht wegen der Burg Nanstein ein heftiger Streit zwischen den Rau- und Wildgrafen. Beide Dynastien stammen von der Adelsfamilie der Emichonen ab. Die Raugrafen hatten ihren Sitz auf der Altenbaumburg, der Ebernburg und der Stolzenburg. Die Wildgrafen residierten auf der Kyrburg, Schmidtburg, Daun und Grumbach. Der Wildgraf Gottfried von Kyrburg, der Schwiegersohn der Witwe des Grafen Emich von Daun, führt eine Erbauseinandersetzung mit seinem Schwager Raugraf Konrad, der den Nanstein nun in Besitz hatte. Die blutig ausgetragene Fehde kann erst durch den Erzbischof Balduin von Trier durch einen Vergleich beendet werden. Die Übereinkunft sieht vor, dass Konrad im Besitz des Nanstein bleiben, während Gottfried sich mit dem Wilenstein begnügen soll. Zum Ausgleich müsse letzterem jedoch auf Lebenszeit eine jährliche Rente von 40 Pfund Heller aus dem in Nanstul anfallenden Geleitgeld gezahlt werden. Es heißt dazu in einer Urkunde: „Diz ist geschehen nach Christus Geburte 1334sten Jahre an Sante Andreas Abende des heiligen Apostels, und ist dieser Brief uf denselben dag gegeben.“ Der Raugraf Konrad behält die Burg bis an sein Lebensende. Nach seinem Tod kommt der Nanstein an seinen Sohn Johannes, der allerdings schon im Jahr darauf unvermählt und ohne Leibeserben stirbt. Er wird in der raugräflichen Erbgruft der Abtei Otterberg beigesetzt. Sein Grabstein trägt die Inschrift: „I. Comes Irsutus de Nannestul in vigilia omn. sanctor. MCCCXLI.“ Nach der kaiserlichen Zusicherung von 1326 fällt nun der Nanstein an Konrads Bruder, den Raugrafen Georg II. von Altenbaumburg. Nach bewaffneten Auseinandersetzungen verzichten 1344 Wildgraf Friedrich von Kyrburg und seine Familie gegenüber Agnes von Daun und deren Söhnen auf ihre Ansprüche an die Herrschaft Nanstein und Wilenstein. Sie schließen einen Frieden auf 60 Jahre und müssen außerdem 2600 Pfund Heller für den angerichteten Schaden zahlen. Raugraf Georg vermählt seinen einzigen Sohn Wilhelm 1344 mit Elsbeth von Leiningen, deren Brüder Friedrich und Emich schon bereits Anteile am Nanstein besitzen, die sie durch den Verzicht des Wildgrafen Friedrich von Kyrburg erhalten hatten. Die Brüder der Braut vermachen ihr einige davon als Mitgift, behalten sich jedoch noch einen Rest zurück. 1347 verpfänden Raugraf Georg und sein Sohn Wilhelm im Einverständnis mit den Leiningern ihre Besitzanteile am Nanstein an den Grafen Johann von Spanheim-Starkenburg und seine Erben. Nach einer Urkunde vom 30. November handelt es sich um „das halbe Haus zu Nannenstein, Fels und Burg, die halbe Stadt zu Nannenstul, mit der Hälfte der Burgmannen und Mannen, die dazu gehören, um 3000 kleine Goldgulden Mainzer Währung oder 3300 Pfund Heller.“ Die Verkäufer behalten sich für die nächsten drei Jahre das Recht des Wiederkaufs vor. Schon am nächsten Tag stellen sie noch die besondere Bedingung, dass für den Fall ihres Todes das Recht des Rückkaufs auf den Grafen von Leiningen übergehen müsse. Der Graf Emich und sein Bruder Friedrich, der Wormser Domprobst, versprechen, dass sie vom König die Zustimmung zum Verkauf des halben Besitzes einholen würden, falls die Raugrafen schon vorher sterben sollten. Wie schwierig das Rechtsgeschäft war, geht auch daraus hervor, dass am 12. Dezember die Anteilseigner einen Burgfrieden beschwören, der für Burg, Fels und Stadt gelten soll. Am gleichen Tag schlagen die Raugrafen Georg und Wilhelm weitere 55 Pfund Heller auf den Preis von 3300 Pfund Heller auf. Offenbar hatte man bei den Verkaufsverhandlungen eine Position vergessen. Die ganze Summe können die Raugrafen übrigens erst am 10. Januar dem Spanheimer quittieren. Graf Johann von Spanheim wandte indes gleich einmal 300 Pfund Heller auf, um die Einrichtung der Burg und der Stadt baulich zu verbessern. Die Serie In den „Burggeschichten“ geht es immer am letzten Mittwoch des Monats im „Marktplatz regional“ um die Burg Nanstein in Landstuhl und ihre wechselvolle Geschichte.

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