Kaiserslautern „Es gibt noch viel Klärungsbedarf“

Auf großes Interesse stieß die Bürgerversammlung mit Informationen über die Aufstellung eines Bebauungsplanentwurfs für den Bereich „Dansenberger Straße, Fahrlücke, Zur Weide“ als Wohngebiet am Montagabend in der Ortsverwaltung in Dansenberg.

Ortsvorsteher Franz Rheinheimer erinnerte an den Beschluss des Ortsbeirats vom 10. September zur Durchführung einer frühzeitigen Bürgerversammlung. Die solle zur Transparenz des Verfahrens beitragen und eine vorzeitige öffentliche Beteiligung ermöglichen, sagte Rheinheimer. Bei dem Areal handelt es sich um eine östlich von Dansenberg, nahe dem Waldfriedhof, gelegenen Fläche, die entlang der „Dansenberger Straße“, „Zur Weide“ und „Fahrlücke“ zum Teil bebaut ist und deren Innenpotenzial die Möglichkeit einer Zusammenlegung von Grundstücksflächen zur Nachverdichtung bietet. Elke Franzreb, Leiterin des Referats Stadtentwicklung, favorisierte einen Bebauungsplan als beste Möglichkeit aufzuzeigen, wo gebaut werden kann und wo nicht. Sie machte deutlich, dass im Zuge der Ausübung der kommunalen Planungssicherheit noch nicht mit den Eigentümern gesprochen und in die Planung eingestiegen worden sei. Den Eigentümern werde die Möglichkeit geboten, im dafür vorgesehenen Gebiet zu bauen. Ein Baugebot werde es jedoch nicht geben. „Wir haben versucht, Grenzen zu definieren.“ Dabei habe eine Innenentwicklung Vorrang vor einer Außenentwicklung. Aus diesem Grund komme die Teilfläche an der östlichen Grenze des Gebiets als Bauland nicht in Frage. Das sei der politische Wille und der Wunsch des Ortsbeirats, erklärte Franzreb. Die Fläche im Außenbereich sollte freigehalten werden. Ein ordentlicher Bebauungsplan sei besser für die Bürger und biete Rechtssicherheit, betonte Franzreb. „Dazu haben wir einen Aufstellungsbeschluss und eine frühzeitige Bürgerbeteiligung.“ Ohne einen Bebauungsplan sei nach Paragraf 34 Baugesetzbuch auf dem Areal vieles möglich. Auch seien Reihenhäuser vorstellbar, gab sie zu bedenken. Nach derzeitiger Planung sind im Innenbereich des Areals 13 Häuser in zweiter Reihe vorgesehen, die mit einer Zufahrt von der Fahrlücke her erschlossen werden. „Jetzt brauchen wir die Interessen von Eigentümern der betroffenen Grundstücke und von Bürgern, ob die Planung so gewollt ist“, forderte Franzreb auf, dem Referat Stadtentwicklung Einwände, Bedenken und Anregungen einzureichen. Die Umlegung von Grundstücken sei ein kooperatives Verfahren. „Es wird keine Enteignungen geben. Wir suchen gütliche Lösungen“, baute sie vor. Gleichzeitig verwies sie darauf, dass ein Bebauungsplan ohne die Absicht, einmal darauf zu bauen, keinen Sinn mache. „Es gibt noch viel Klärungsbedarf“, so die Fachfrau und lud die Bürger zur Mithilfe ein. Franzreb musste sich bei der Bürgerversammlung vielen Fragen und Bedenken aus den Reihen der Grundstückseigentümer und Bürger stellen. Die Bedenken galten sehr kleinen Grundstücken und einer dichten Bebauung, die von Architekten gnadenlos ausgenutzt werden könnte. Fragen nach der Zufahrt und nach Erschließungskosten wurden ebenso laut. Nicht nachvollziehbar war für Besucher auch, warum die als Außenbereich dunkelgrün gekennzeichnete Fläche im Plan, obwohl dort bereits ein Anwesen existiert, nicht bebaut werden darf. Ortsvorsteher Rheinheimer lud die anwesenden Bürger ein, ihre Vorstellungen zum Bebauungsplanentwurf auf einem ausgeteilten Formular festzuhalten und einzureichen. Eine frühzeitige Bürgerbeteiligung ist vom 20. Oktober bis 21. November geplant. Während dieser Zeit haben Bürger die Möglichkeit, die Pläne bei der Stadtverwaltung einzusehen und ihre Anregungen vorzutragen. (jsw)

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