Was Bürger ärgert E-Autos dürfen in der Stadt nicht mehr kostenlos parken

Auch Fahrer von E-Autos müssen Parkgebühren zahlen.
Auch Fahrer von E-Autos müssen Parkgebühren zahlen.

Eigentlich hätten Elektroautos in Kaiserslautern fünf Jahre lang kostenlos parken dürfen. Dies hatte der Stadtrat 2018 beschlossen. Doch für das Jahr 2023 gilt dieser Beschluss nun doch nicht, kritisiert RHEINPFALZ-Leser Daniel Schmitt.

Als er sich zum Kauf eines Elektroautos entschieden habe, sei die Aussicht auf das kostenfreie Parken im Jahr 2023 neben anderen Gründen ein Argument für die Entscheidung gewesen. Da diese Regelung gemäß des Stadtratsbeschlusses im Jahr 2018 auch noch für das Jahr 2023 hätte gelten sollen, fühle er sich getäuscht.

„Es ist klar, dass das gebührenfreie Parken in der Stadt nicht das Hauptargument für den Kauf eines E-Autos ist“, meint Schmitt. Aber angesichts der langen Lieferzeit für ein solches Fahrzeug habe das schon zur Kalkulation mit dazugehört, fügt er im Gespräch an. Außerdem hätten sich die Gründe für eine Förderung der Elektromobilität doch nicht wesentlich verändert. Darauf hatte er in einem Schreiben an die Stadtverwaltung hingewiesen. Dort jedoch habe er auf Granit gebissen, sowohl bei seiner Frage nach dem neuen Ratsbeschluss als auch in Bezug auf die Förderwürdigkeit von E-Autos.

Keine Gebührenbefreiung auf Dauer

Der zuständige Sachbearbeiter habe ihm geantwortet, dass E-Fahrzeuge insgesamt vier Jahre von den Gebühren der Parkraumbewirtschaftung befreit gewesen seien. In dieser Zeit habe sich der Fahrzeugbestand in Kaiserslautern mehr als verzehnfacht. Die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges könne heute somit nicht mehr als große Ausnahme betrachtet werden, die es besonders zu fördern gelte. Zudem benötigten auch E-Fahrzeuge, die oftmals in Form großer SUVs vorkommen, genauso wie Verbrenner öffentlichen Raum zum Parken, sodass eine Gebührenbefreiung auf Dauer nicht zu rechtfertigen sei.

Daniel Schmitt kann diese Begründung nicht nachvollziehen. Auch im Jahr 2023 gebe es noch eine staatliche Förderung für die Anschaffung eines E-Fahrzeuges. Dieser Anreiz werde durch die Stadt über den Änderungsbeschluss wieder minimiert. Die Annahme, dass E-Autos nicht mehr als Ausnahme angesehen werden können, findet er daher falsch. Zudem höre sich die Begründung, dass der E-Auto-Bestand verzehnfacht worden sei, zwar riesig an, dies sei aber nicht so. Wenn man bedenke, dass zum ersten Ratsbeschluss im Jahr 2018 gerade einmal 68 Elektroautos in der Stadt zugelassen gewesen seien, entspreche eine Verzehnfachung nur 680 Stück.

Kürzungsbeschluss für das Jahr 2023

Auch hinsichtlich seiner Frage nach der Entscheidungsgrundlage für die gekürzte Gebührenfreiheit habe bei der Stadt zunächst große Unklarheit geherrscht, schildert Schmitt. Der zuständige Sachbearbeiter habe seiner Antwort einen Link zum Ratsinformationssystem beigefügt. Im Schlusssatz der Beschlussvorlage zur Ratssitzung am 31. Januar 2022 heißt es: „Insofern wird vorgeschlagen, zumindest für das Jahr 2022 noch an der Gebührenbefreiung festzuhalten.“

Die Pressestelle der Stadtverwaltung bestätigt: Dies sei die Formulierung für den Kürzungsbeschluss für das Jahr 2023. „Maßgebend ist der Stadtratsbeschluss vom 31. Januar 2022. Damals wurde die Gebührenordnung neu gefasst und die ursprünglich (gemäß Beschluss von 2018) bis Ende 2023 vorgesehene Gebührenbefreiung für Elektrofahrzeuge um ein Jahr verkürzt“, teilt die Stadt mit.

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