Kaiserslautern Bewährung für reuigen Täter

Ein 20-Jähriger mit Wohnsitz im Landkreis, der am 23. Dezember vergangenen Jahres an einer tödlich endenden Auseinandersetzung in der Innenstadt beteiligt war, sieht einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten bei einer dreijährigen Bewährung entgegen. Mit diesem Urteil endete gestern eine Berufungsverhandlung vor der Großen Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern.

Noch im Mai dieses Jahres hatte das Amtsgericht Rockenhausen den Heranwachsenden wegen „Beleidigung in tateinheitlichen zwei Fällen, unterlassener Hilfeleistung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs“ zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt. Damit ahndete die erste Instanz im Frühjahr die Teilnahme des 20-Jährigen an einem Konflikt, der als „Fall Altenhof“ für Schlagzeilen gesorgt hatte: Insgesamt sieben Jugendliche hatten in der Nacht vor Heiligabend 2016 einen Passanten in der Kaiserslauterer City, der soeben Bargeld aus einem Automaten gezogen hatte, zunächst in eine verbale Auseinandersetzung verwickelt. Innerhalb kurzer Zeit endete der Streit darin, dass zwei aus der Gruppe auf den Mann einschlugen. Der 32-Jährige schlug dabei mit seinem Hinterkopf so hart auf das Straßenpflaster, dass er in ein Koma fiel und wenige Tage später im Krankenhaus starb. Die Polizei, die diese „Jugend-Gang“ schon länger im Auge hatte, ermittelte die Täter innerhalb weniger Tage. Den meisten Beteiligten wurde inzwischen der Prozess gemacht, die Anführer zu Gefängnisstrafen verurteilt (wie berichteten mehrfach). Der Anteil des 20-Jährigen an diesem Vorfall hatte die Öffentlichkeit besonders beschäftigt: Zwar hatte sich der junge Mann nicht an den körperlichen Auseinandersetzungen beteiligt, aber auch er hatte dem erkennbar schwer verletzten Mann nicht geholfen. Stattdessen war er zunächst mit den anderen Teilnehmern vom Ort des Geschehens geflüchtet, hatte dann aber gestoppt und das leblose Opfer mit seinem Handy fotografiert. Anschließend hatte er die Aufnahmen, mit prahlerischen und verächtlichen Bemerkungen versehen, an einen Kumpel verschickt. Dadurch fanden die Bilder sogar ihren Weg ins Internet. Gestern zeigte sich der junge Angeklagte immer wieder reuig und zerknirscht. „Ich kann mit den schlimmen Eindrücken aus dieser Nacht einfach nicht leben“, erklärte er mehrfach und unter Tränen in der mündlichen Verhandlung. „Und ich würde alles dafür geben, alles ungeschehen zu machen und mich bei dem Opfer zu entschuldigen.“ Allerdings räumte er ein, dass er sich wegen massiven Alkohol-Missbrauchs „kaum noch an die konkreten Abläufe erinnern“ könne. Eine Blutprobe ergab am nächsten Morgen eine Alkohol-Konzentration von rund 2,3 Promille. Tatsächlich hatte der Heranwachsende bereits am nächsten Tag gemeinsam mit seiner Mutter ein Polizeirevier in der Innenstadt aufgesucht. Zunächst wollte er sich nur „nach dem Befinden des Mannes erkundigen“, die Beamten rieten ihm jedoch dringend zu einer Aussage über die Vorgänge in jener Nacht. Kurz darauf gestand der junge Mann dann seine Beteiligung an der Tat. Gemeinsam mit „einem guten Kumpel“ sei er am Abend zu der Jugend-Gang gestoßen. Man habe damals „ziemlich viel getrunken“ und sei anschließend unterwegs gewesen, „anderen gehörigen Stress zu machen“. Bereits in der Vergangenheit hatte der 20-Jährige nach eigenen Aussagen immer wieder Probleme mit Alkohol, was ihn zwischenzeitlich sogar in die Psychiatrie brachte. Doch mit dieser Phase, so berichteten es gestern neben dem Jugendlichen sowohl seine Mutter als auch eine Gutachterin der Jugendgerichtshilfe, ist seit dem Vorfall am Altenhof wohl Schluss. „Ich habe seitdem keinen Schluck mehr getrunken und keinen von den damaligen Leuten mehr getroffen“, beteuerte der Angeklagte. Stattdessen habe er inzwischen einen Ausbildungsplatz und eine feste Freundin. Außerdem sei er auf der Suche nach einem Platz für eine Alkoholtherapie sowie psychologische Behandlung. Diesem hoffnungsvollen Neuanfang wollte auch das Gericht gestern nicht im Weg stehen: Unter einer Reihe von Auflagen, darunter der Aufsicht durch einen Bewährungshelfer, verurteilte es den jungen Mann zu der Jugendstrafe mit einer dreijährigen Bewährungsfrist.

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