Kaiserslautern 23-Jähriger deponiert Drogen in Meisterschule
In der Zeit vom 12. bis 16. Oktober 2020 soll er in einem Spind an der Meisterschule Kaiserslautern 23,6 Gramm Amphetamin mit einem hohen Wirkstoffgehalt vorrätig gehalten haben. Das Rauschgift soll er dort in einem Einweckglas deponiert haben. Ohne Umschweife räumte der Angeklagte den Vorwurf zu Beginn ein. Das Rauschgift sei auch sein Eigentum gestand er.
Die Frage, wie er in an den Schlüssel gelangt war, ohne jemals Schüler der Meisterschule gewesen zu sein, wollte er jedoch nicht beantworten. Der Vorsitzende verlas dazu einen polizeilichen Ermittlungsbericht, der besagte, dass der Schlüssel bei einem Einbruchsdiebstahl in die Schule abhanden gekommen war. Dass die letzte Nutzerin des Spinds den Schlüssel vergessen hatte, sei glaubhaft gewesen.
Fachabitur gemacht, aber keine Ausbildung
Befragt zu seinen persönlichen Verhältnissen, gab der Angeklagte, der in der Vergangenheit schon mehrfach wegen Betäubungsmitteldelikten auffällig geworden war, an, er habe 2018 das Fachabitur gemacht, aber keine Berufsausbildung absolviert. Er habe in der Zwischenzeit von seinen Eltern gelebt und hier und da gejobbt. Ab Oktober wolle er an der Hochschule Maschinenbau studieren. Dass er trotz seines qualifizierten Schulabschlusses nichts aus sich gemacht habe, brachte ihm eine Rüge des Vorsitzenden ein.
Das Schöffengericht erkannte auf eine Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung. Die Staatsanwältin hatte zehn, der Verteidiger fünf Monate, auf Bewährung, beantragt.
Das Urteil wurde sofort rechtskräftig. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen oder 100 Arbeitsstunden ableisten. Außerdem muss er seine Drogenfreiheit durch wiederkehrende Tests nachweisen.