Rheinpfalz Kaiserslautern: Gefängnisstrafe nach Messerwurf im Stadion bestätigt

Ein 23-jähriger Mann warf 2017 ein Messer von der Westtribüne des Fritz-Walter-Stadion Richtung Ordner.  Archivfoto: KUNZ
Ein 23-jähriger Mann warf 2017 ein Messer von der Westtribüne des Fritz-Walter-Stadion Richtung Ordner. Archivfoto: KUNZ

Eine Berufungskammer des Landgerichts Kaiserslautern hat am Mittwoch im Wesentlichen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern bestätigt, mit dem ein 23-jähriger Mann aus Mutterstadt wegen eines Messerwurfs im Fritz-Walter-Stadion verurteilt worden war. Das hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern am Donnerstag mitgeteilt.

Strafe ohne Bewährung bleibt



Das Berufungsgericht reduzierte zwar aus verschiedenen Gründen die Strafe wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung leicht, blieb aber bei einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung, die es auf ein Jahr und drei Monate festsetzte. Dabei spielte eine Rolle, dass der 23-Jährige bereits schon einmal wegen einer Körperverletzung verurteilt worden war.

Ordnerin knapp verfehlt



Ihm wurde vorgeworfen, am 4. August 2017 während des Fußballspiels der Zweiten Bundesliga zwischen dem 1. FC Kaiserslautern und dem SV Darmstadt 98 aus der Westkurve ein aufgeklapptes Klappmesser mit einer Klingenlänge von zirka sieben Zentimetern in Richtung der zwischen Zuschauerblock und Spielfeld positionierten Ordner geworfen zu haben. Das Messer flog knapp am Kopf einer Ordnerin vorbei und landete im Fangnetz.

Täter hat sich entschuldigt



Der 23-Jährige hatte schon in der ersten Instanz den Fall eingeräumt und sich bei der Ordnerin entschuldigt. Als Motiv für den Messerwurf gab er Ärger über den Spielverlauf und über das Verhalten des Schiedsrichters an. Die rund zwei Stunden nach der Tat bei ihm entnommene Blutprobe hatte einen Blutalkoholgehalt von 0,88 Promille gezeigt.

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