Grünstadt Wer muss für Beregnungsanlage zahlen?

In einer Zwickmühle sitzt der Vorstand des ATSV Wattenheim nach eigener Einschätzung. Der Sportplatz, auf dem der Verein unter anderem in einer Spielgemeinschaft Fußball spielt, ist Eigentum der Gemeinde. Das Nutzungsrecht am Rasenplatz hat allerdings der ATSV. Im vergangenen Jahr war die Beregnungsanlage so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass der Verein, dem bereits Wasserkosten von 6000 Euro über dem normalen Verbrauch entstanden waren, die Notbremse zog und die Anlage für rund 15.000 Euro erneuern ließ. Fraglich ist, wer eigentlich dafür zahlen müsste.

Die Gemeinde vertritt die Auffassung, dass der Verein für die Erneuerung der Anlage zuständig ist, also auch die Kosten tragen muss. Da aber auch der Schulsport auf dem Platz stattfindet, gewährte der Gemeinderat dem ATSV einen Zuschuss von 3500 Euro für die Sanierungsmaßnahme. „Mehr geht nicht, denn die Gemeinde hat finanzielle Probleme. Wir dürfen vor dem Hintergrund des Kommunalen Entschuldungsfonds nicht mehr freiwillige Leistungen geben“, begründete beispielsweise Robert Grünenthal, Beigeordneter und ATSV-Mitglied, bei der Mitgliederversammlung, warum er sich im Rat quasi gegen seinen Sportverein stellen musste. Der ATSV hingegen hat den Sportbund im Nacken. Und der weigert sich hartnäckig, den Verein finanziell zu unterstützen, da die Verantwortlichen dort die Gemeinde in der Pflicht zur Erneuerung der Beregnung sehen. So lange nicht abschließend rechtlich geklärt ist, wer zahlen muss, wird der Sportbund dem ATSV also keine Zuschüsse überweisen. Es geht immerhin um 9000 Euro, wie in der Mitgliederversammlung anklang. Hier kommt nun ATSV-Vorsitzender Manfred Mahr ins Spiel, der laut Vereinsrecht und Satzung verpflichtet ist, Schaden vom Verein fern zu halten. „Ich habe mich mittlerweile damit abgefunden, dass ich wohl als der Prozesshansel auf dem Vorstandsstuhl in die Vereinsgeschichte eingehen werden“, sagte Mahr lakonisch, warum er aus seiner Sicht unbedingt auf einer rechtlichen Klärung des Sachverhalts bestehen muss. „Wenn klar ist, dass die Gemeinde nicht zahlen muss, wir das auch rechtlich belegen können, dann sind wir in der Lage, wiederum unsere Zuschüsse beim Sportbund einzufordern, da dessen Rechtsauffassung widerlegt wurde“, erläutert Mahr. Sich einfach mit dem Zuschuss der Gemeinde über 3500 Euro – der übrigens längst auf dem Vereinskonto verbucht sei – zufrieden zu geben, könnte unter Umständen ein Nachteil für den ATSV sein. Mahr wäre im Fall der Fälle sogar privatrechtlich haftbar, wenn er dem Verein nachweislich Schaden zufügen würde. Deshalb beantragte der Vorsitzende, dass der Verein eine „rechtlich bindende Klärung“ über die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse in die Wege leitet. Diesem Antrag stimmten 28 Mitglieder zu, vier stimmten dagegen, fünf enthielten sich der Stimme. (jös)

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