Grünstadt Wer darf was?

Der Altleininger Ortsbürgermeister Frank Dennhardt (WG Dennhardt) hat in der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderats Leiningerland kritisiert, dass der Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Johannes Schwalb (CDU), „über die Köpfe vom Verwaltungsrat“ hinweg die Öffnungstage des Hettenleidelheimer Schwimmbads verlängert habe. Das treffe so nicht zu, sagte der Verwaltungsratsvorsitzende Steffen Blaga (CDU), gestern auf RHEINPFALZ-Anfrage.

Die Freibäder Hettenleidelheim und Altleiningen sind in einer Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert, also einer Verwaltungseinrichtung, die mit einer öffentlichen Aufgabe betraut ist. Die Träger der Schwimmbad-AöR sind die fünf Ortsgemeinden der ehemaligen Verbandsgemeinde Hettenleidelheim. Den Verwaltungsrat bilden die fünf Ortsbürgermeister und zwei weitere Vertreter aus den Sitzgemeinden der Bäder. Vorsitzender ist Hettenleidelheims Ortsbürgermeister Steffen Blaga (CDU), der am Donnerstag nicht in der Sitzung des Verbandsgemeinderats anwesend war. Auf RHEINPFALZ-Anfrage sagte Blaga gestern, er habe – nach regem E-Mail-Verkehr mit den sechs anderen Verwaltungsratsmitgliedern – entschieden, dass das Hettenleidelheimer Bad im heißen Sommer drei Tage länger offen bleibt als ursprünglich geplant war. Im Gremium habe es Gegner und Befürworter dieser Idee gegeben. Sie sei per E-Mail und auch telefonisch „kontrovers“ diskutiert worden. Blaga sagte, er würde die Entscheidung jederzeit wieder so treffen. „Das ist nicht mehr als fair“, so Blaga mit Blick auf die große Anzahl an Besuchern, die in diesem Jahr dafür gesorgt hätten, dass die Einnahmen über dem Plan liegen. Er betonte, dass die Entscheidung mit den Mitgliedern des Verwaltungsrats, nicht aber mit dem Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Schwalb, abgestimmt worden sei. Nachdem Dennhardt das Thema im Verbandsgemeinderat angesprochen und gefragt hatte: „Wieso haben wir einen Beigeordneten für Schwimmbäder?“, hatte Schwalb im Gremium gesagt, die Verlängerung der Öffnungstage sei „in Abstimmung mit dem Verwaltungsratsvorsitzenden“ erfolgt. Dennhardt wiederum hatte das mit den Worten kommentiert: „Die Entscheidung sollte der Verwaltungsrat treffen. Nicht der Verwaltungsratsvorsitzende in Abstimmung mit dem Beigeordneten der Verbandsgemeinde.“

x