Grünstadt Urteil: Nur Teilerfolg für Gaia

Ein Teil der Forderungen, die das Lambsheimer Planungsbüro Gaia in einem Rechtsstreit vor der Dritten Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal gegen den Dirmsteiner Umweltverein Alte Sandkaut erhoben hatte, muss erfüllt werden, der überwiegende Teil jedoch nicht. Dieses Urteil hat Richter Christian Dietrich verkündet.

Ein Flugblatt, das der Umweltverein im September 2013 an alle Dirmsteiner Haushalte verteilt hatte, war Anlass dafür, dass Gaia die Alte Sandkaut verklagt und in der Klage den Widerruf „geschäftsschädigender Behauptungen“ gefordert hatte. In dem Flugblatt ging es um einen von Gaia zwischen Dirmstein und Obrigheim geplanten Windpark. Bereits 2013 wurde dieses Vorhaben bei einer Bürgerbefragung abgelehnt. In dem Flugblatt stand, dass die Gemeinde mit 60.000 Euro für ein sogenanntes Vertragsgutachten zum Windpark in Vorleistung treten müsse. Das war eine der Äußerungen, deren Widerruf Gaia gefordert hatte. Widerrufen muss der Umweltverein die Aussage zwar nicht, aber richtigstellen, heißt es in dem Urteil. Und zwar in einem Schreiben, das ebenfalls an alle Dirmsteiner Haushalte verteilt werden soll, so Richter Dietrich. „Das werden wir tun“, sagte Otto Frey, Vorsitzender der Alten Sandkaut, gestern unmittelbar nach der Urteilsverkündung auf Anfrage der RHEINPFALZ. Der Verein hatte schon vor Längerem zugegeben, dass diese Aussage falsch gewesen war. Gestritten wurde jedoch noch darüber, ob die Äußerung nur richtiggestellt oder widerrufen werden muss. Gescheitert ist Gaia mit seiner zweiten Forderung. In dem strittigen Flugblatt hatte der Umweltverein moniert, dass er von Gaia keine Einsicht in die Planungsunterlagen für den Windpark bekommen habe. Gaia hatte das bestritten. Man habe dem Verein die Unterlagen zwar nicht zuschicken wollen, doch hätten Vertreter der Alten Sandkaut in den Geschäftsräumen von Gaia Einsicht in die Pläne nehmen können. Warum Dietrich diese Forderung von Gaia zurückwies, will er erst in der schriftlichen Urteilsbegründung erläutern. Die Kosten des Verfahrens muss zu drei Vierteln das Planungsbüro zahlen, ein Viertel der Kosten muss der Umweltverein aufbringen. Nach Angaben von Frey hat der Verein Prozesskostenhilfe beantragt. Eine Entscheidung über den Antrag liegt nicht vor, doch ließ Dietrich durchblicken, dass die Alte Sandkaut auf eine positive Entscheidung hoffen kann. (ann)

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