Grünstadt Umwege zumutbar

Der Mühlweg in Wattenheim war bis Januar vergangenen Jahres ein Wirtschaftsweg. Durch eine Widmung für den öffentlichen Verkehr hat ihn die Verbandsgemeinde Hettenleidelheim zu einer Gemeindestraße gemacht. Dagegen hat ein Landwirt, der in der Nähe seinen Betrieb und direkt am Mühlweg einen Acker hat, Widerspruch eingelegt. Der wurde nun vom Kreisrechtsausschuss zurückgewiesen.

Er befürchte durch die Widmung des Mühlwegs zu einer öffentlichen Straße Beeinträchtigungen für seinen landwirtschaftlichen Betrieb, so der Wattenheimer in der Sitzung des Kreisrechtsausschusses. Die Gemeinde wolle „auf billigem Weg“ Verkehrsprobleme lösen. Der Landwirt und sein Anwalt führten eine ganze Liste von Argumenten als Begründung dafür an, warum der Mühlweg keine Straße sein soll. Auf dem Mühlweg sei bereits jetzt sehr viel Autoverkehr, berichtete der Wattenheimer. Da der Weg nur vier Meter breit sei und es keine Ausweichmöglichkeiten gebe, komme es immer wieder zu gefährlichen Situationen, wenn er mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen unterwegs sei und ihm Autos begegnen, lautete ein Argument des Landwirts. Gefährlich werde es auch, wenn er auf dem Acker mit Maschinen arbeite und nach dem Fahren von Längsbahnen immer wieder auf den Mühlweg müsse. Dass der Weg stark befahren ist, bestritten die Vertreterin der Verbandsgemeindeverwaltung Hettenleidelheim und der Wattenheimer Ortsbürgermeister Andreas Werle (SPD) nicht. Bei einer Verkehrszählung im Jahr 2013 seien im Mühlweg innerhalb von 24 Stunden 1000 Fahrzeuge gezählt worden. An dieser Situation ändere sich durch die Widmung des bisherigen Wirtschaftswegs für den öffentlichen Verkehr nichts. Er werde de facto seit langem als Straße genutzt. Ein Schild, dass es sich um einen Wirtschaftsweg handle, der nicht befahren werden dürfe, sei schon vor Jahren entfernt worden. Der Mühlweg sei aufgrund seiner Beschaffenheit nicht als Straße geeignet, so ein weiteres Argument des Wattenheimers. Laut Werle sind für Verbesserungen 30.000 Euro im Haushalt vorgesehen. Der Landwirt befürchtet, dass der Verkehr zunehmen werde. Dadurch werde die Bewirtschaftung des Ackers noch mehr erschwert. Die Vertreterin der VG und Werle verwiesen darauf, dass es andere Zufahrtsmöglichkeiten zu dem Grundstück gebe. „Diese Alternativen sind nicht zumutbar“, entgegnete der Landwirt. Er müsste Umwege fahren, die Wege seien teils sehr steil, oder er müsse über das Gelände eines Aussiedlerhofs fahren. Der Landwirt müsse nicht ständig auf seinen Acker fahren, deshalb sei es ihm durchaus zuzumuten, dass er entweder den Begegnungsverkehr im Mühlweg in Kauf nimmt oder die alternativen Strecken fährt, sagte Dorothee Wersch, die Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, in der Begründung der Zurückweisung des Widerspruchs. Nicht zutreffend sei die vom Landwirt geäußerte Befürchtung, dass er wegen der Widmung zukünftig Reinigungs- und Winterdienst für die Straße übernehmen sowie Ausbau- und Erschließungskosten zahlen müsse, so Wersch. Dazu sei er als Besitzer eines angrenzenden Grundstücks ohnehin verpflichtet.

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