Grünstadt „Nach Wunsch der Gemeinden“

Bei seiner Sitzung am Donnerstagabend im Rathaus hatte sich der Verbandsgemeinderat Grünstadt-Land mit zahlreichen Flächennutzungsplänen zu beschäftigen. Unter anderem ging es um einen Aufstellungsbeschluss zum FNP „Weinwanderhütten“ im Bereich der Ortsgemeinde Obrigheim. Auch stand mal wieder das Thema Windkraft auf der Tagesordnung: der Einheitliche Regionalplan Rhein-Neckar.

In ihrer Stellungnahme zum „Teilregionalplan Windenergie“ moniert die VG die Darstellung des Schneckenbergs in Dirmstein als Vorranggebiet. „Die Ausweisung dieses Bereichs ist nach einem Bürgerentscheid und einem Ratsbeschluss nicht gewollt“, erläuterte Bürgermeister Reinhold Niederhöfer (SPD) und betonte: „Wir orientieren uns regelmäßig an dem Willen unserer Ortsgemeinden.“ Die Ebertsheimer dagegen hätten gern eine Konzentrationsfläche, doch das bleibe im Regionalplan unberücksichtigt. Die Darstellung als Weißfläche sei nicht ausreichend. Neben dem Kahlenberg bei Kindenheim und dem Stahlberg bei Dirmstein sollte der Gemeindeberg deshalb Vorranggebiet werden. Auf Obrigheimer Gemarkung, wo die Ausweisung von Konzentrationsbereichen zwischenzeitlich politisch wieder infrage gestellt wird, wäre eine solche Weißfläche allerdings wünschenswert, meinte Niederhöfer. „Das würde uns Spielraum lassen.“ Winfried Wolff von der Grünen-Fraktion schlug vor, über den Berg zwischen Großkarlbach und Obersülzen als Standort für Windräder nachzudenken. Von dort hat man einen Blick auf Philippsburg und auf Biblis. „Das wäre ein Symbol in einer windhöffigen Zone“, sagte er. Auf Anfrage von Karsten Vautz (CDU) sagte Niederhöfer, dass die Pfalzwerke interessiert seien, zwei Windkraftanlagen auf dem Kahlenberg zu errichten. Den Abstand von einem Kilometer zur Wohnbebauung, den der Kindenheimer Gemeinderat zur Bedingung gemacht hat, wertete der Bürgermeister nicht als „Verhinderungsplanung“, auch wenn Mainz nur 800 Meter fordert. Mit einer Gegenstimme (Vautz) segnete das Gremium die Stellungnahme zum Teilregionalplan ab. Bei einer Enthaltung (Wolff) nahm das Gremium die sechste Teiländerung des FNP für Obersülzen und Neuleiningen an. Wie berichtet, hatte Neuleiningen ans Nachbardorf Gelände für Baugebiet abgetreten. Wolff zeigte sich unzufrieden mit der Reaktion der Verwaltung auf die Stellungnahme des Naturschutzbundes Nabu, der die Prüfung einer Kompensationsfläche für den Verlust einer Streuobstwiese anmahnt. Ein Ausgleich für das teilüberplante Biotop sei erst im Bebauungsplan von der Ortsgemeinde Obersülzen festzulegen, so Niederhöfer. Lächerlich sei es, dass man für das Aufstellen einer Weinwanderhütte einen FNP ändern muss, wetterte der Rathauschef. Damit so ein Häuschen auf Obrigheimer Gemarkung errichtet werden darf, ist vom Kreis ein Standortkonzept erarbeitet worden, das 2010 von der VG und anschließend von allen Ortsgemeinden – außer Kindenheim – akzeptiert wurde (wir berichteten). Um den inzwischen eingereichten Bauantrag genehmigen zu können, forderte die Kreisverwaltung jetzt den Aufstellungsbeschluss für die 13. Teiländerung des FNP „Weinwanderhütten“. Für so einen Unfug schäme man sich, so Niederhöfer. Wenn ein Weingut sich im Außenbereich erweitern wolle, dann sei das ein privilegierter Betrieb, „und wir haben da nicht mitzureden“. Es sei ein „Unding, dass wir diesen Weg beschreiten müssen“, schlug Theo Halama von den Freien Wählern in dieselbe Kerbe. Hier werde unnötig eine Lawine von Kosten und Arbeit losgetreten. Wieland Benß (FWG) meinte: „Wir können froh sein, dass der Investor die Flinte noch nicht ins Korn geworfen hat.“ Erfreuliches zum Schluss: Am Mittwoch ist laut Niederhöfer der Zuwendungsbescheid für die Sanierung des Sitzungssaals eingetroffen. Demnach beteiligt sich das Land mit 142.000 Euro aus dem Investitionsstock an der Instandsetzung, die voraussichtlich mindestens 350.000 Euro kosten wird. (abf)

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