Wattenheim Glückwünsche zum Geburtstag: Zweifel, ob eine Gratulation erwünscht ist

Bei den Ehrungen soll es nicht nur Blümchen geben.
Bei den Ehrungen soll es nicht nur Blümchen geben.

Sollen schon junge Leute anlässlich ihres 18. Geburtstages von Gemeindevertretern besucht werden? Über diese Frage ist bei der jüngsten Wattenheimer Ratssitzung diskutiert worden.

Bei der Zusammenkunft haben sich die Mandatsträger erneut mit der überarbeiteten Ehrenordnung beschäftigt. Richard Layes (CDU) sagte: „Also, ich bin dafür, dass wir jungen Menschen offiziell zu ihrem 18. Geburtstag gratulieren.“ Dabei könnte man doch die Gelegenheit ergreifen, um mit den gerade volljährig gewordenen Frauen und Männern über die Wichtigkeit von kommunalpolitischem Engagement zu sprechen.

Bürgermeister Carsten Brauer (CDU) hegte dagegen Zweifel, ob den jungen Menschen eine persönliche Gratulation von offizieller Seite angenehm ist. Man einigte sich schließlich darauf, dass der Ortschef und seine Beigeordneten von Fall zu Fall über einen Besuch entscheiden werden. So ist es auch in der Ehrenordnung festgeschrieben. Ernst-Albert Kraft (CDU) erntete Zustimmung für seine Anmerkung, dass die 18-Jährigen keinesfalls im Amtsblatt veröffentlicht werden sollten.

Neu ist auch ein Bürgerpreis

In dem Mitteilungsblättchen stehen aber grundsätzlich Altersjubilare ab 70 Jahre. Das könnte Erwartungen wecken, meinte Brauer. Insofern sei es ungeschickt, gemäß Paragraf 1, Absatz 1 erst die Wattenheimer ab 75 Jahre mit einem Präsent zu beglücken. Nach diesem Einwurf wurde die Handlungsanweisung zum Umgang mit Auszeichnungen von Einwohnern mit den Stimmen der Mehrheit des Gremiums angepasst: Fortan sollen neben den 18- und den 50-Jährigen auch die 70-Jährigen und dann die Geburtstagskinder im Fünf-Jahres-Abstand ein Geschenk erhalten.

Die neue Version der Ehrenordnung, die auch die Ehe- und Vereinsjubiläen regelt, umfasst darüber hinaus jetzt zudem den Bürgerpreis in sieben Kategorien für Personen mit besonderen Verdiensten rund um die Ortsgemeinde.

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