Grünstadt Gemeinde kritisiert Kreisverwaltung

Deutliche Kritik hat Altleiningens Ortsbürgermeister Frank Dennhardt (WG Dennhardt) in der Gemeinderatssitzung an den Aussagen der Kreisverwaltung Bad Dürkheim zum Zustand des Gasthauses Zur Burg geübt (wir berichteten in der Mittwochsausgabe). Anders als die Kreisverwaltung behaupte, sei es der Gemeinde eben nicht möglich, aktiv zu werden und das Gebäude endgültig abreißen zu lassen, betonte Dennhardt.

Dennhardt sagte im Rat: „Die Gemeinde könnte nur dann aktiv werden, wenn das Gebäude in einem Gebiet stehen würde, für das es einen gültigen Bebauungsplan gibt.“ Das sei aber im Eckbachtal entlang der Landesstraße in der Ortslage nicht der Fall. Der Ortsbürgermeister erinnerte an eine Begehung der Ruine mit Vertretern der Kreisverwaltung, unter anderem mit Frank Rüttger (CDU), der zu diesem Zeitpunkt Beigeordneter bei der Kreisverwaltung war und als Dezernent für die Bauverwaltung zuständig. Dennhardt erläuterte weiter: „Ich habe damals ein Angebot für den endgültigen Abriss eingeholt, dieses der Kreisverwaltung übergeben, die eine Abrissverfügung erlassen hat, und dem Eigentümer verdeutlicht, dass für den Fall, dass er nicht handeln werde, die im Angebot aufgelisteten Kosten für einen Abriss auf ihn zukommen werden.“ Der Eigentümer habe daraufhin einen Teilabriss veranlasst, der zum jetzigen Zustand des Gebäudes geführt habe. „In welcher Weise dieser Teilabriss die Standsicherheit verbessert hat, erschließt sich uns nicht, die Kreisverwaltung ist als Bauaufsichtsbehörde weiterhin im Boot“, so Dennhardt weiter. Er führte auch aus, dass bei der Besprechung vor Ort deutlich gemacht worden sei, dass die Kreisverwaltung bei einer Abrissverfügung davor zurückschrecke, in Kostenvorlage zu gehen. Nico Halkenhäuser (CDU) ergänzte die Ausführungen Dennhardts und sagte: Nur die Kreisverwaltung könne eine gültig Baugenehmigung widerrufen und aktiv werden. Es sei an der Zeit, dass sie endlich handle. Wie berichtet, ist das frühere Gasthaus Zur Burg seit knapp zwölf Jahren eine Ruine.

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