Biedesheim Armin Wendel offiziell ins Amt des Ortsbürgermeisters eingeführt

Die neue Gemeindespitze in Biedesheim: Bürgermeister Armin Wendel und die Erste Beigeordnete Hilde Diehl.
Die neue Gemeindespitze in Biedesheim: Bürgermeister Armin Wendel und die Erste Beigeordnete Hilde Diehl.

Jetzt ist es offiziell: Der am 23. April mit 88,5 Prozent der Stimmen zum Biedesheimer Ortsbürgermeister gewählte Armin Wendel hat nun in sein Amt angetreten. Auch seine Beigeordnete ist gekürt worden.

Zum Start gab es für den neuen Biedesheimer Ortschef Armin Wendel eine Urkunde, die die Beigeordnete Anita Olczak überreichte. Der 60-Jährige wurde am Donnerstag in Anwesenheit des Göllheimer Verbandsbürgermeister Steffen Antweiler (FWG) und des Leitenden Beamten Thomas Peter vereidigt. Wendel wird nun vorerst bis zur nächsten Kommunalwahl im kommenden Frühling die Geschicke der kleinen Ortsgemeinde lenken. Weil er damit als Ratsmitglied aus dem Gremium ausgeschieden ist, hätte Mario Ködel als Nachrücker verpflichtet werden sollen. Allerdings war dieser bei der Sitzung nicht anwesend, und so musste dieser Tagesordnungspunkt verschoben werden.

Bevor Wendel zum Nachfolger von Holger Pradella wurde, der sein Amt aus persönlichen Gründen zum 1. Februar vorzeitig niedergelegt hatte, war er dessen direkter Stellvertreter. Insofern galt es am Donnerstag auch, einen neuen Ersten Beigeordneten zu wählen. Einzige vorgeschlagene Kandidatin war Hilde Diehl. Einstimmig (bei einer Enthaltung) wurde sie in einem geheimen Urnengang gewählt.

Diehl bewarb sich auch als Schöffin für das Amtsgericht Rockenhausen und das Landgericht Kaiserslautern. Darüber hinaus ließen sich der frisch gebackene Bürgermeister Wendel und Wilfried Anspach auf die Liste setzen. Eigentlich hätten darauf mindestens vier Personen (jeweils zwei für jedes Gericht) stehen sollen, aber ein weiterer Kandidat fand sich nicht. Büroleiter Peter sagte, dass Bewerbungen noch bis einschließlich 30. Juni angenommen werden. Interessenten müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsangehörigkeit haben und nicht vorbestraft sein. „Der Gemeinderat trifft eine Vorauswahl sozusagen als Garant dafür, dass die Kandidaten auch geeignet sind“, erläuterte er. Letztendlich bestimme aber das Gericht, wer Schöffe wird.

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