Grünstadt Ebertsheim: Lampen-Frage beschäftigt Rechtsausschuss

Stein des Anstoßes in Ebertsheim: neue LED-Leuchten.
Stein des Anstoßes in Ebertsheim: neue LED-Leuchten.

Weil eine Ebertsheimer Grundstücksbesitzerin nicht damit einverstanden ist, dass sie für die neuen Straßenlaternen zur Kasse gebeten wird, hat sie beim Kreisrechtsausschuss einen Widerspruch gegen die wiederkehrenden Ausbaubeiträge eingelegt, mit denen die Leuchten finanziert werden. Es geht um 123 Euro.

An 80 der 186 Ebertsheimer Straßenlaternen wurden 2016 die Quecksilberdampflampen durch LED-Leuchtkörper ersetzt, auch die Technik wurde ausgetauscht. Ein Teil der Kosten soll durch die wiederkehrenden Ausbaubeiträge, die Grundstücksbesitzer zahlen müssen, finanziert werden. Dagegen hat eine Grundstücksbesitzerin Widerspruch eingelegt, und ihn mit vielen Argumenten begründet. Wie Dorothee Wersch, Vorsitzende des Kreisrechtsausschusses, bei der Sitzung vergangene Woche erläuterte, seien Quecksilberdampflampen aufgrund einer EU-Verordnung wegen ihres Quecksilbergehalts nicht mehr zulässig. Sie würden deshalb seit April 2015 nicht mehr hergestellt. Auch Ersatzteile gebe es nicht mehr. Die Grundstücksbesitzerin bezweifelt in ihrem Widerspruch, dass diese EU-Verordnung existiert. Es gebe höchstens eine Richtlinie, die sei jedoch nicht bindend und dürfe nicht angewendet werden, argumentierte die Frau. Zudem sei der Quecksilbergehalt in den Lampen so gering, dass sie gar nicht hätten verboten werden dürfen. Die Grundstücksbesitzerin argumentierte außerdem, dass die Erhebung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge nicht der Verfassung entspreche. Zudem sei es Aufgabe der Gemeinde, für den Unterhalt der Straßen zu sorgen. Der zuständige Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland gab an, dass es zwar richtig sei, dass sich die Gemeinde um den Unterhalt von Straßen kümmern müsse. Doch der Austausch der Lampen gehöre nicht zum laufenden Unterhalt, sondern sei eine Erneuerung. Und dafür dürfe ein Teil der Kosten entweder durch einmalige oder durch wiederkehrende Ausbaubeiträge auf Grundstücksbesitzer umgelegt werden. Die Lampen seien noch nicht alt und hätten noch mindestens 30 Jahre gehalten, meinte die Ebertsheimerin. Der Mitarbeiter der Verwaltung erläuterte, dass lediglich ein Kostenanteil für die Lampen, die mindestens 25 Jahre alt sind, auf die Anlieger umgelegt worden sei. Angesichts der durchschnittlichen Lebensdauer von Quecksilberdampflampen wären spätestens im kommenden Jahr mehrere dieser Lampen kaputt gegangen. Bezweifelt wurden in dem Widerspruch auch die Art der Berechnung des Beitrags und die Werte, die dabei zugrunde gelegt wurden. Dies werde „aus taktischen Gründen“ angeführt, sagte Rechtsreferendar Marcel Bleh, der die Ebertsheimerin in der Sitzung vertrat. Die Berechnung entspreche den gültigen Satzungen, so der Mitarbeiter der Verwaltung. Lediglich von den Besitzern von Grundstücken, vor denen eine Lampe stehe, würden Beiträge gefordert, meinte die Ebertsheimerin. Das sei falsch, alle Grundstücksbesitzer im Abrechnungsgebiet für wiederkehrende Ausbaubeiträge müssten sich beteiligen, entgegnete der Mitarbeiter der Verwaltung. Ihr Grundstück sei jetzt schlechter ausgeleuchtet als zuvor, zudem habe sie keinen Vorteil davon, dass in den Straßen energieeffizientere Lampen stehen. Wenn die Gemeinde die Leuchten schon austausche, dann hätte sie Natriumdampflampen verwenden sollen, führte die Ebertsheimerin weiter an. Die Entscheidung, welche Lampen verwendet werde, stehe dem Gemeinderat zu, so der Mitarbeiter der Verwaltung. Aufgabe von Straßenlampen sei es nicht, private Grundstücke auszuleuchten, sondern den öffentlichen Verkehrsraum. Der Kreisrechtsausschuss wird sich in seiner Entscheidung zu den einzelnen Argumenten der Ebertsheimer Grundstücksbesitzerin äußern. Die Entscheidung soll in etwa drei Wochen verkündet werden. Hoffnung auf Erfolg kann sich die Ebertsheimerin wohl nicht machen. Zur Sache Die Aufgabe des Kreisrechtsausschusses ist es, über Widersprüche zu befinden: er überprüft behördliche Entscheidungen von Kreis, Ortsgemeinden und Verbandsgemeinden, mit denen der Bürger nicht einverstanden ist, auf ihre Richtigkeit. Das Gremium ist nicht an Weisungen gebunden. Im Kreisrechtsausschuss beschäftigen sich ein Vorsitzender – ein examinierter Jurist, der bei der Kreisverwaltung angestellt ist – und zwei ehrenamtliche Beisitzer mit den Fällen.

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