Frankenthal
Oggersheimer Straße: Parken auf Seitenstreifen nicht erlaubt
Geschottert, gärtnerisch gestaltet, mit Steinen oder Metallbügeln umrandet, mit Unkraut bewachsen oder mit Reifenspuren: Das Bild, das die Flächen zwischen Bäumen und Laternen entlang der Oggersheimer Straße abgeben, ist – positiv formuliert – vielfältig. Ortsvorsteher Karl Ober (SPD) ist das schon lange ein Dorn im Auge. Ende vergangenen Jahres ist ein weiteres Problem hinzugekommen, das bei den Anwohner und in der Kommunalpolitik für Aufregung gesorgt hat. Es geht um die Frage: Ist auf dem Seitenstreifen im Süden Studernheims Parken erlaubt oder nicht?
Aufgebracht hat das Problem die CDU-Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss Mitte Dezember, als sie sich mit der Bitte um Klärung der rechtlichen Situation für den erwähnten Straßenabschnitt an die Stadtverwaltung wandte. Anlass waren Kontrollen Ende November, bei denen der Verkehrsüberwachungsdienst des von Bürgermeister Bernd Knöppel (CDU) verantworteten Bereichs Ordnung und Umwelt Strafzettel verteilt hatten. „Es gab einen großen Aufschrei“, beschrieb Christdemokrat Manuel Baqué die Reaktion der Anwohner. Sie parkten teils seit Jahren auf dem Bereich neben der Fahrbahn.
„Kein Gewohnheitsrecht“
Die Verwaltung versprach Klärung. Anfang Januar fassten die Freien Wähler nochmal nach – so kompliziert könne die Rechtslage ja nun nicht sein. Inzwischen gibt es eine Antwort auf die Frage – und die dürfte bei den betroffenen Studernheimern keine Freudenstürme auslösen. Der Tenor eines Schreibens, das Oberbürgermeister Martin Hebich (CDU) vergangene Woche an FWG-Fraktionssprecherin Tanja Mester verschickt hat: Das Abstellen von Fahrzeugen auf den Flächen zwischen Trottoir und Straße ist verboten. Insofern sei die Ahndung der Parkverstöße im November „rechtlich nicht zu beanstanden“.
Der OB verweist auf Paragraf 12 der Straßenverkehrsordnung, demzufolge grundsätzlich am rechten Fahrbahnrand geparkt werden müsse. Parken auf Gehwegen oder Seitenstreifen sei nur dann zulässig, wenn es mit Schildern erlaubt wird. Die umstrittenen Bereiche sind – selbst wenn sie nur zum Teil danach aussehen – sogenanntes Straßenbegleitgrün. Hebichs Haltung: „Aus der Tatsache, dass diese Parkverstöße längere Zeit ungeahndet blieben, lässt sich keine Rechtmäßigkeit ableiten.“ Will sagen: Gewohnheitsrecht gibt es in diesem Fall nicht.
Ober fordert Klarheit
Den Einwand, dass die Stadt einige der Flächen in der Vergangenheit geschottert habe, lässt Hebich, der das Thema offenbar zur Chefsache erklärt hat, nicht gelten. Bei diesen Arbeiten seien Gefahrenstellen beseitigt worden, teils hätten auch Unbekannte das Material dort verteilt. Aber: „Auch dadurch ergibt sich nicht das Recht, auf diesen Flächen zu parken“, schreibt der Rathauschef in seiner Stellungnahme.
Die scheinbar simple Lösung, mit der entsprechenden Beschilderung das gewohnheitsmäßige Parken sozusagen nachträglich zu legalisieren, ist aus Sicht der Stadtverwaltung ausgeschlossen. Der Untergrund müsse fürs Abstellen von Fahrzeugen ausgelegt sein. Das sei aktuell nicht der Fall und auch für die Zukunft nicht geplant. 50.000 Euro, die für die Oggersheimer Straße im Haushaltsplan vorgesehen seien, dienten auf keinen Fall diesem Zweck, stellt der OB klar.
„Die Straße ist breit genug, um am rechten Fahrbahnrand zu parken.“ Es werde auch künftig Kontrollen „in üblichem Rahmen“ geben. Schilder könnten die Rechtslage „visualisieren“ – das prüfe die Verwaltung. Ortsvorsteher Ober hätte mit der einen wie der einen Variante leben können. „Mir geht es nur um eins: Klarheit. Die Leute müssen wissen, wo sie dran sind“, sagte er bei einem Ortstermin im Januar.
