Frankenthal RHEINPFALZ Plus Artikel Innenministerium: Laubsack-Beschluss rechtswidrig

Werden nicht abgeholt: Müllsäcke mit Laub.
Werden nicht abgeholt: Müllsäcke mit Laub.

Das Hin und Her um die Einführung eines kostenpflichtigen Laubsacks in Frankenthal geht in die nächste Runde. Nach Ansicht des Innenministeriums ist der Beschluss des Betriebsausschusses von Ende September rechtswidrig. Der Grund: Die Abstimmung stand nicht auf der Tagesordnung.

Angekündigt war für die Sitzung des Betriebsausschusses am 26. September ein „Sachstandsbericht zur Einführung von Laubsäcken“. Nachdem die Idee der Verwaltung drei Wochen zuvor im gleichen Gremium durchgefallen war, ließ der für den Eigen- und Wirtschaftsbetrieb Frankenthal (EWF) zuständige Dezernent Bernd Knöppel (CDU) allerdings die Mitglieder erneut über eine – leicht veränderte – Version des Vorschlags abstimmen. Das Ergebnis: acht Ja- und vier Nein-Stimmen bei zwei Enthaltungen. Damit schien der Weg frei für das auch in der Bürgerschaft umstrittene Testprojekt. Für drei Euro pro Stück wird der 120-Liter-Plastiksack seit 4. Oktober ausgegeben.

Sorgt für viel Wirbel in Frankenthal: der gebührenpflichtige Plastiksack zur Entsorgung von Laub.
Sorgt für viel Wirbel in Frankenthal: der gebührenpflichtige Plastiksack zur Entsorgung von Laub.

Doch am Freitagmittag teilt die Verwaltung mit, dass das Landesinnenministerium das Verfahren geprüft habe. Das Ergebnis: In Mainz ist man der Auffassung, dass der gefasste Beschluss rechtswidrig ist, weil er nicht auf der Tagesordnung angekündigt war. „Aufgrund von Zweifeln der Zentralverwaltung der Stadt Frankenthal und Beschwerden von Ratsmitgliedern an der Rechtmäßigkeit“ habe man die Causa Laubsack dem Innenministerium – genauer dem für kommunales Verfassungsrecht zuständigen Referat – vorgelegt, heißt es. Das empfehle eine erneute Beschlussfassung „um den rechtmäßigen Zustand herzustellen“. Nun sollen die Mitglieder des Betriebsausschusses am 24. Oktober erneut über die „testweise Einführung des Laubsacks“ befinden.

Keine inhaltliche Bewertung

Das Votum aus Mainz sei ausdrücklich keine inhaltliche Bewertung des kostenpflichtigen Angebots zur Entsorgung von abgefallenen Blättern, betont die Stadt auf Nachfrage. Geben die Gremien grünes Licht, solle sich am bereits vorgestellten Verfahren nichts ändern. Die Straßenreinigungssatzung verpflichtet Bürger, den Gehweg vor dem eigenen Grundstück regelmäßig zu reinigen – dazu zählt im Herbst auch die Entfernung des Laubs. Den Plastiksack gegen Gebühr, für den Abholtermine vereinbart werden können, versteht man im Rathaus als Serviceangebot. Andere am Straßenrand abgestellte Mülltüten mit Laub würden nicht mitgenommen. Blätter und Grünschnitt können außerdem im Wertstoffcenter und in der Kompostanlage abgegeben oder in kleinen Mengen über die Biotonne entsorgt werden. An zwei Terminen (29. Oktober und 19. November) werden zusätzlich im Stadtgebiet Container für Grünabfälle aufgestellt.

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