Frankenthal Abrechnungseinheit bleibt unverändert

Die Stadt Frankenthal wird vorerst an der Erhebung der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau nichts ändern. Es verbleibt bei der durch die Satzung vom 20. Dezember 2007 festgelegte Abrechnungseinheit, die das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Vororte umfasst. Dies hat Oberbürgermeister Theo Wieder (CDU) auf RHEINPFALZ-Anfrage bekräftigt.

In zwei Entscheidungen vom 25. Juni 2014 (die Städte Saarburg und Schifferstadt betreffend) hatte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der wiederkehrenden Beiträge festgestellt. Es hatte auch Aussagen dazu getroffen, unter welchen Bedingungen einheitliche Abrechnungseinheiten zulässig sind, die das gesamte Gemeindegebiet umfassen und als Grundlage der Beitragserhebung dienen. Abgestellt wird dabei auf die Frage, ob für das abgabebelastete Grundstück ein „konkret-individuell zurechenbarer Vorteil“ besteht. Nach dem Kommunalabgabengesetz von Rheinland-Pfalz haben die Kommunen einen Ermessensspielraum, der sich an den örtlichen Gegebenheiten orientieren muss. Dabei kommt es auch darauf an, ob es sich um ein zusammenhängendes Gebiet handelt. Dies wird das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG), an das die Verfahren zurückverwiesen wurden, zu prüfen haben. Der Frankenthaler Georg Vollmer, der seinem Beitragsbescheid widersprochen hat, verwies in einem Schreiben an die Redaktion auf die Stadt Landau, die sich im Dezember 2014 für die Bildung neuer Abrechnungseinheiten entschieden hatte. Für ihn stelle sich die Frage, weshalb die Stadt Frankenthal aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht ähnliche Konsequenzen ziehe. Oberbürgermeister Theo Wieder sieht die Zusammenfassung räumlich getrennter Ortsteile zu einem Abrechnungsgebiet durchaus als problematisch an. Er ist aber der Ansicht, dass in der Sache zunächst der Landesgesetzgeber gefragt sei. Erst dann könne über eine Änderung der Satzung in Frankenthal diskutiert werden. (eec)

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