Donnersbergkreis Wochenlanges Hungerleiden

«Rockenhausen.» Sie seien, so die Anklage, „in erbärmlichem Zustand“ gewesen: Völlig verwahrlost sind zwei zwölfjährige Münsterländer Hunde im vergangenen Jahr in die Obhut des Tierheims Kirchheimbolanden übergeben worden, eines der Tiere starb einige Zeit später. Nun hat das Amtsgericht Rockenhausen ihre Besitzerin, eine 52-Jährige aus dem westlichen Donnersbergkreis, zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt – wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz.

Anrufe besorgter Bürger hatten die Verwaltung der Verbandsgemeinde, in der die Frau wohnt, im vergangenen August auf den Plan gerufen. Beim ersten Treffen, so ein Gutachten des Amtstierarztes, hätten sich die beiden Hunde, eine Hündin und ein Rüde, aggressiv verhalten. Die Haut der Tiere sei verändert gewesen, auf großen Flächen sei das Fell ausgefallen. Die enge Wohnung, in der Besitzerin und Hunde gemeinsam lebten, habe nach Müll, Hunden und Zigarettenqualm gerochen. Immerhin: Die Besitzerin der Tiere zeigte sich kooperativ und versprach, mit ihnen einen Tierarzt aufzusuchen. Wie sich nach mehreren erfolglosen Kontaktversuchen zeigen sollte, fand dieser jedoch nie statt. Erst Anfang Oktober kam es zu einem neuen Treffen. Der Rüde konnte sich da laut Gutachten kaum noch auf den Beinen halten. Die Hunde, gab die Besitzerin damals an, bekämen dreimal täglich Futter. Sie könnten gar nicht hungrig sein angesichts der Mengen, die sie fräßen, hatte die 52-Jährige damals erklärt. Dabei, so das Gutachten, habe sie dem Rüden auf die hervorstehenden Rippen geklopft. Tags darauf wurden beide Hunde, mit Einverständnis der Frau, in die Obhut des Tierheims gegeben. Der Rüde starb einige Zeit später an den Folgen der Mangelernährung. Warum die Angeklagte ihre beiden Tiere so herunterkommen ließ, blieb bis zuletzt unklar. Auch das Gutachten vermochte nicht zu beurteilen, ob es an mangelndem Einfühlungsvermögen oder der finanziellen Situation der Frau lag, die von Grundsicherung lebt. Allerdings sei der Eindruck entstanden, als sei sie „nicht in der Lage einzuschätzen, was die Hunde brauchen“. Die massiven Hautveränderungen bei den Hunden wertete das Gericht als Beweis dafür, dass diese mindestens zwei Monate lang nicht richtig versorgt worden waren. Die Angeklagte äußerte sich im Lauf der Verhandlung nicht zu dem Fall. Sie hatte allerdings eine Freundin als Zeugin mitgebracht. „Ich kann nur sagen, dass sie die Hunde gepflegt hat“, erklärte die Freundin im Zeugenstand. „Finden Sie das normal?“, fragte die Richterin, während sie der Zeugin ein Foto des sichtbar gebeutelten Tieres hinhielt. „Nee. Das sieht krank aus. Als ich sie gesehen habe, sahen sie nicht so aus“, so die Zeugin, die aber keine näheren Angaben dazu machen konnte, wann das gewesen sei. Ein gewisser Fellverlust sei auch ihr bei den beiden Hunden zwar aufgefallen, aber: „Meine Katze verliert auch viel Fell.“ Die Angeklagte habe „wirklich viel Futter geholt“. Die Frage, ob sie jemals die Fütterung der Tiere beobachtet hätte, musste die Zeugin jedoch verneinen. „Es hat sich gezeigt, dass die Hunde völlig falsch beziehungsweise gar nicht versorgt wurden“, hieß es in der Anklage. Sie forderte eine „empfindliche Geldstrafe“ in Höhe von 120 Tagessätzen à 20 Euro. Diese Auffassung vertrat auch die Richterin: Es stehe fest, „dass Sie durch das Unterlassen des Fütterns den Hunden über längere Zeit Schmerzen zugefügt haben“. Die Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro sei somit angebracht.

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