Winnweiler „Wichtige Argumente nicht erwähnt“

Im Ortsgemeinderat Winnweiler wurde lebhaft diskutiert.
Im Ortsgemeinderat Winnweiler wurde lebhaft diskutiert.

Zum Artikel „Bebauungsplan ein gutes Stück vorangebracht“ (in der Ausgabe vom Samstag, 16. Januar) erreichte uns jetzt eine Stellungnahme von Christa Mayer (SPD), die als Ratsmitglied in dem Artikel genannt wird.

In dem Artikel über die Aufstellung des Bebauungsplans „Jakobstraße/Lohnsbachpark“ seien „wichtige Argumente, die gegen eine Bebauung dieser Fläche mit zwei Mehrfamilienhäusern sprechen“, nicht erwähnt, schreibt Christa Mayer. Das sei zum Ersten das Argument des Parks als Erholungsraum, der vor allem von älteren Mitbürgern und jungen Familien genutzt werde. Als zweites Argument nennt sie das Überschwemmungsgebiet im Park und verweist auf „spürbare Veränderungen bezüglich der Anzahl von Starkregenereignissen und extremen Wetterlagen“.

„Kühlende Flächen“ und Grünflächen erhalten

Ihr drittes Argument ist das des Parks als „kühlende Fläche“. Angesichts zu erwartender Hitzetage müssten solche Flächen innerorts unbedingt erhalten bleiben. Auch müsse der Park als Grünfläche erhalten bleiben. Bei einer Bebauung mit zwei Mehrfamilienhäusern müssten jedoch für jede der 23 Wohneinheiten zwei Stellplätze geschaffen werden. Aufgrund all dieser Aspekte habe sie „den Antrag gestellt, die Häuserzahl zu reduzieren und die Höhe beziehungsweise die Anzahl der Wohneinheiten einzuschränken“, schreibt Mayer. Bezüglich der Gebäudehöhe habe sie zum Vergleich das Gebäude der Sparkasse genannt. „Weder der Ortsbürgermeister noch die Vertreterin der Planungsbüros konnten diese Angabe mit einer konkreten Höhe benennen. Deshalb entstand die Diskussion im Rat über die Höhe des Gebäudes.“

„Welche Zusagen hat der Bürgermeister gegeben?“

Ihre Frage zum Schluss: „Im Artikel schreibt Herr Schifferstein, dass Herr Jacob klarmachte, dass Zusagen im Rahmen der Vorplanung gegenüber dem Investor eingehalten werden sollten. Nun muss ich mich fragen, welche Zusagen hat der Ortsbürgermeister gegeben, ohne die abschließende Beratung des Ortsgemeinderats abzuwarten? Welche Bedeutung haben dann noch die Stellungnahmen der betroffenen Anlieger, der Behörden und der Träger öffentlicher Belange? “

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