Donnersbergkreis Würstchen führt Sünder ins Gefängnis

ROCKENHAUSEN. Ein Würstchen ist ihm zum Verhängnis geworden. Das hatte er angebissen. Und – „nicht gerade besonders clever“, wie sein Verteidiger einräumte – in der Vereinshütte liegen lassen. Der Einbruch in das Waldhaus war die am schwersten wiegende all der Verfehlungen, die am Mittwoch einem 24-jährigen Mann im Amtsgericht Rockenhausen aufgetischt wurden. Zusammen ziehen die Taten, so der Spruch der Vorsitzenden Richterin, zweieinhalb Jahre hinter Gittern nach sich.

Die angebissene Wurst hat den Ermittlern auf die Sprünge geholfen. Sie war als Spur zurückgeblieben, als vor mehr als einem Jahr Unbekannte ein Ausflugsziel am Donnersberg heimgesucht und zu nachtschlafender Stunde ausgeräumt hatten. Dank dieser Wurst konnte der genetische Fingerabdruck eines Täters isoliert werden. Zu wem der gehört, das aber sollte sich erst später zeigen. Der Abgleich konnte erst erfolgen, als der 24-Jährige im Februar dieses Jahres nach einer neuerlichen Tour auf illegalen Pfaden festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt worden war. Mit einer DNA-Analyse sollten ihm seine Verfehlungen nachgewiesen werden. Und dabei landeten die Ermittler auch einen zunächst unerwarteten Treffer: Die verräterische Wurst ließ dem Verdächtigen auch den Hüttenfrevel zuschreiben. Dieser Einbruch sowie weitere Delikte wurden dem Mann bei einer Sitzung des Schöffengerichts in Rockenhausen am Mittwoch zur Last gelegt. Dabei versuchte sich der junge Mann erst gar nicht aus der Schlinge zu winden. Die hat sich auch längst zugezogen: Er ist kein unbeschriebenes Blatt mehr, sein Strafregister-Auszug bereits stattlich geraten. „Wir werden uns hier immer wieder sehen, wenn Sie nicht endlich etwas gegen ihre Alkoholsucht unternehmen“, sprach der Staatsanwalt das Übel an, das er als Wurzel allen Übels, als Ursache für die Verfehlungen betrachtet. Dass er offenbar ein Alkoholproblem hat, sagt der Angeklagte selber. Überhaupt gab er sich bei der Verhandlung geständig, wenngleich er „nicht gerade eine Lebensbeichte“ ablegte, wie die Vorsitzende Richterin Cora Brunner feststellte: „Das klingt mir alles so ein bisschen nach Salami-Taktik“, rügte die Richterin in dem Moment, da der Angeklagte sein „Bewährungs-Versagen“ erläutern sollte. Es waren die üblichen Aussagen, die vor Gericht so gern bemüht werden: Brief nicht bekommen; nix gewusst; angerufen, aber keiner hat abgenommen. Tatsache ist, dass der junge Mann Termine mit dem Bewährungshelfer geschwänzt hat. Denn auch das musste er letztlich zugeben. Dass er die Taten unter einer laufenden Bewährung begangen hat, war mit ein Grund für das Strafmaß. Sieben Sachen waren ihm angekreidet worden, wobei sechs davon in einem engen Zusammenhang standen. Anfang Februar war er morgens gegen 9 Uhr aufgebrochen, um mal eine Einbruchsserie zu starten. Die war nicht gerade von Erfolg gekrönt. Allerdings war es ihm gelungen, einigen Hausbewohnern gehörigen Schrecken einzujagen. Eine Frau etwa hatte miterleben müssen, wie vor ihren Augen eine Glasscheibe ihrer Haustür eingeschlagen wurde und durch die Scherben eine Hand nach innen griff, um nach der Klinke zu tasten. Versucht hatte es der Mann gleich mehrmals an jenem Morgen in einer Gemeinde im Donnersbergkreis. War den Einbruchsversuchen nur leidlich Erfolg beschieden, so hatte er zumindest an einem Zigarettenautomaten reichlich Beute gemacht. Der Automat war aufgehebelt worden, die fehlenden Zigaretten fanden sich im Rucksack des Mannes. Den hatte inzwischen die Polizei geschnappt, die gleich nach dem ersten gescheiterten Einstieg alarmiert worden war. Der Mann hatte sich in einen Heizungskeller geflüchtet. Als ihn die Beamten dort ausfindig machten und hervorholten, setzte der Täter allerdings zu lautem Wehklagen an. Später sollte er behaupten, die Polizisten hätten ihn übel behandelt. Er sei geschlagen worden – und das nur, weil er Ausländer sei. Vor Gericht räumte er hingegen ein, dass die Festnahme an jenem Morgen doch unter etwas anderen Begleitumständen erfolgt sei: Er selbst hatte sich wild gebärdet, wie auch ein Augenzeuge bestätigte. Jener, ein Arzt, hatte mit angesehen, wie man den verhinderten Einbrecher aus dem Keller nahe seiner Praxis hervorgezogen hatte. Dass er selbst es war, der um sich geschlagen und sich kräftig zur Wehr gesetzt hatte, brachte dem Angeklagten denn auch eine Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ein. Die versuchten Einbrüche und Sachbeschädigungen kamen hinzu – und eben der Einbruch in der Waldhütte gut ein Jahr zuvor. War er im Februar allein auf Tour gewesen – enthemmt durch den Alkohol, mit dessen Hilfe er sich schon früh um 9 Uhr bis über die Ein-Promille-Grenze hinaus gefüllt hatte –, so war beim Beutezug im Wald noch ein bis heute unbekannter Komplize mit von der nächtlichen Partie. Dessen Name behielt der 24-Jährige auch während der Verhandlung für sich. Bei dem Verfahren vorm Schöffengericht war die Sache selbst unstrittig – es ging nur um die Frage, ob noch einmal Bewährung möglich sei. Dafür hätte es ein Strafmaß unterhalb zweier Jahre bedurft. Genau das forderte denn auch der Verteidiger: Man solle überlegen, ob es nicht angezeigt sei, ihm noch eine Chance einzuräumen. Das Gericht sah dies anders: Selbst bei einem Strafmaß von weniger als zwei Jahren sei eine neuerliche Bewährung nicht in Frage gekommen, sagte Vorsitzende Brunner klipp und klar. Der Mann habe bei seinen bisherigen Bewährungs-Chancen kläglich versagt. Und so kam es, dass der 24-Jährige in Handschellen aus dem Saal geführt wurde. Die hatte er auch beim Betreten bereits tragen müssen: Wegen Fluchtgefahr hatte er seit seinen jüngsten Taten im Februar in Untersuchungshaft schmoren und in der Zelle auf den Prozess waren müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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