Wartenberg-Rohrbach Steuersätze: Rat beschließt Erhöhung – unter Vorbehalt

Auf 465 Prozent soll die Grundsteuer B in Wartenberg-Rohrbach steigen.
Auf 465 Prozent soll die Grundsteuer B in Wartenberg-Rohrbach steigen.

Nach langwieriger Diskussion hat der Gemeinderat Wartenberg-Rohrbach zähneknirschend eine Erhöhung der Grundsteuern A und B beschlossen.

Ausgangspunkt war die Forderung des Landes, die Hebesätze an die neuen, von Mainz vorgegebenen Nivellierungssätze anzugleichen. Diese sind maßgeblich für die Berechnung der Verbandsgemeinde- und Kreisumlage. Dafür werde dann auch der Landessatz zugrunde gelegt, wenn der Rat eine Anhebung verweigere, erläuterte Ortsbürgermeisterin Dagmar Schneider-Heinz (Wählergruppe Eichenauer). „Den Differenzbetrag müssten wir dann aus anderen Quellen zahlen. Die haben wir allerdings nicht“, betonte die Ortschefin.

Für Ärger bei den Bürgervertretern sorgte, dass das Gremium bereits im Vorjahr für eine schrittweise Erhöhung der Grundsteuern votiert hatte, um einem Haushaltsausgleich näher zu kommen. Widerstand regte sich vor allem deshalb, weil das Land die ab dem neuen Jahr geltenden Nivellierungssätze noch gar nicht formell verabschiedet habe. Falls der Beschluss plötzlich anders ausfalle und die Erhöhung gestoppt werde, „dann belasten wir unsere Steuerzahler mehr als notwendig“, hieß es aus dem Rat.

Dennoch sahen die Mitglieder letztlich keine Möglichkeit, die geforderte Anhebung zu umgehen. Einstimmig wurde daher entschieden, die Grundsteuer A um 20 Prozentpunkte auf 345 Prozent und die Grundsteuer B um 45 Prozentpunkte auf 465 Prozent zu erhöhen. Dies gilt aber nur dann, wenn das Land diese Nivellierungssätze auch wie angekündigt beschließt.

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