Kalkofen Steuererhöhung für Landwirtschaft und Gewerbe
Weil das Land die Nivellierungssätze erhöht hat, wurde die Grundsteuer A (für landwirtschaftliche Grundstücke) von 300 Prozent auf 345 Prozent angehoben, ebenso die Gewerbesteuer von 365 Prozent auf 380 Prozent, um keine finanziellen Nachteile bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen und der Umlagen zu erleiden.
Die Grundsteuer B (für Wohngebäude) wird nicht angehoben – sie ist bereits auf 500 Prozent (von 420 Prozent) hochgesetzt worden, weil die Kommunalaufsicht den defizitären Haushalt sonst nicht genehmigt hätte.
Die Hundesteuer bleibt bei 65 Euro für den ersten und zweiten Hund, jeder weitere Hund kostet 120 Euro. Wegebaubeiträge werden in den beiden kommenden Jahren nicht erhoben, da noch ausreichend Rücklagemittel vorhanden sind. Größere Investitionen sind wegen der prekären Haushaltslage vorerst nicht vorgesehen.