Donnersbergkreis Rettungshubschrauber: DRF scheitert mit Antrag

Die DRF hatte insbesondere die Vorgabe angegriffen, nach der der Standort des Hubschraubers im Rettungsdienstbereich Kaiserslaut
Die DRF hatte insbesondere die Vorgabe angegriffen, nach der der Standort des Hubschraubers im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern liegen muss.

Die Deutsche Stiftung Luftrettung (DRF) ist mit ihrem Antrag auf eine „einstweilige Anordnung“ beim Verwaltungsgericht Mainz gescheitert. Das hat das rheinland-pfälzische Innenministerium am Donnerstagabend mitgeteilt. Die DRF hatte bei dem Vergabeverfahren für eine zeitlich begrenzte Konzession für den Betrieb eines Rettungshubschraubers insbesondere die Vorgabe angegriffen, nach der der Standort des Hubschraubers im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern – also in den Landkreisen Kaiserslautern, Kusel oder Donnerbergkreis – liegen muss.

Bietergespräche werden fortgesetzt



Mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht Mainz mussten die für März geplanten Bietergespräche abgesagt werden. Innenstaatssekretär Randolf Stich begrüßt, dass das Verfahren zur Stationierung eines Luftrettungsmittels für die Westpfalz nun fortgesetzt werden kann. Das Land will für eine Übergangszeit ein Luftrettungsmittel im Rettungsdienstbereich Kaiserslautern für die Region Westpfalz zur Verfügung stellen. So lange, bis das Ergebnis einer gemeinsamen Bedarfsanalyse mit dem Saarland vorliegt. Dafür hat sich unter anderem auch die Johanniter Luftrettung beworben, die seit Oktober einen Intensivtransporthubschrauber in Sembach stationiert hat. Sofern die Bedarfsanalyse zu einem positiven Ergebnis führt, sollen laut Innenministerium die Analysen auch den „aus einsatztaktischer Sicht optimalen Standort für die Versorgung der Bevölkerung in den Regionen Westpfalz und Saarland ermitteln“. Der Hubschrauber würde anschließend europaweit ausgeschrieben.

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