Donnersbergkreis Landesregierung: „Auch ambulante Pfleger sind impfberechtigt gegen Corona“

Impfstoff steht auch für Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten zur Verfügung.
Impfstoff steht auch für Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten zur Verfügung.

In einer Presseerklärung hat die SPD-Landtagsabgeordnete Jaqueline Rauschkolb namens der Landesregierung mitgeteilt, dass auch Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten sich für die Corona-Schutzimpfung registrieren lassen können.

Wer im Rahmen der ambulanten Pflege regelmäßig Kontakt mit älteren oder pflegebedürftigen Menschen habe, gehöre laut Bundesimpfverordnung ebenso wie Pflegekräfte in stationären Einrichtungen zur Gruppe der Personen mit der höchsten Impfpriorität, teilt die Landesregierung mit. Daher seien auch ambulante Pflegekräfte berechtigt, sich über die Impfhotline des Landes oder die Online-Registrierung zur Corona-Schutzimpfung anzumelden und einen Impftermin zu vereinbaren.

Wer dazu Fragen hat, kann sich direkt an Jaqueline Rauschkolb, Telefon 0152 07654256, wenden.

Info:

Impfberechtigte Pflegekräfte können sich unter www.impftermin.rlp.de für die Corona-Schutzimpfung registrieren. Termine können außerdem über die Impfhotline-Hotline des Landes (0800 5758100) vereinbart werden.
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