Alsenz Heizkostenhilfe: Schornsteinfeger Michael Bauer hilft beim Antragstellen

Der Alsenzer Schornsteinfegermeister im Ruhestand Michael Bauer steht für Fragen rund um die Heizkostenhilfe zur Verfügung.
Der Alsenzer Schornsteinfegermeister im Ruhestand Michael Bauer steht für Fragen rund um die Heizkostenhilfe zur Verfügung.

Ob Heizöl, Pellets oder Holz: Für alle nicht leitungsgebundenen Energieträger hat der Bund eine einmalige staatliche Heizkostenhilfe in Gesamthöhe von 1,8 Milliarden Euro bereitgestellt. Das Ausfüllen der Anträge ist aber mit einigem Aufwand verbunden. Der Alsenzer Michael Bauer – Schornsteinfeger im Ruhestand – bietet dafür unentgeltlich seine Hilfe an. RHEINPFALZ-Mitarbeiter Arno Mohr hat sich mit ihm unterhalten.

Herr Bauer, wer kann den Zuschuss erhalten, bis wann muss er wo gestellt werden ?
Michael Bauer: Den Zuschuss kann jeder Eigentümer, aber auch jeder Mieter bekommen, dessen Wohnung oder Haus mit Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Briketts oder Scheitholz beheizt wird. Antragsberechtigt ist zwar nur der Eigentümer, Vermieter geben aber den Heizkostenzuschuss an die Mieter weiter. Die Heizkostenhilfe greift, wenn die Brennstofflieferung im Zeitraum zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 erfolgte. Das Hilfsprogramm läuft bis 20. Oktober 2023. Für die Antragsstellung sind einige Nachweise erforderlich – beispielsweise die Brennstoff-Lieferrechnung mit Zahlungsnachweis (per Kontoauszug), der Feuerstättenbescheid des Schornsteinfegers, die Internationale Bankkontonummer (IBAN) oder die steuerlichen Identifikationsnummer.

Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss entspricht 80 Prozent der Kosten, die über dem doppelten Referenzpreis liegen. Das bedeutet konkret: Wenn der Preis inklusive Mehrwertsteuer für Heizöl über 1,42 Euro, für Flüssiggas über 1,14 Euro pro Liter beziehungsweise für Holzpellets über 0,48 Euro je Kilogramm liegt, werden davon 80 Prozent erstattet. Der gesamte Zuschussbetrag richtet sich nach der Liefermenge und dem gezahlten Preis.

Was muss man tun, um den Zuschuss zu erhalten?
Berechtigte können den Antrag selbst im Internet unter www.heizkostenhilfe.rlp.de stellen oder die Formulare – beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung unter Telefon 0800 5758100 anfordern – ausfüllen, Kopien beilegen und an die Antragsstelle schicken. Gerne stehe ich aber für Hilfen zur Verfügung – ein Anruf genügt. Bislang wurden in Alsenz nach meinem Kenntnisstand 26 Anträge gestellt, für die insgesamt 6375 Euro ausgezahlt wurden.

Wieviel Geld ist bislang bundesweit in Anspruch genommen worden?
Bundesweit haben Bürger bislang rund 270.500 Anträge mit einem Volumen von etwa 124,5 Millionen gestellt. Davon wurden rund 96.500 Anträge mit einem Volumen von 38,4 Millionen Euro bewilligt. Landesweit waren es zirka 23.000 Anträge, genehmigt wurden 19.800 Anträge mit einem Volumen von 8,2 Millionen Euro. Demnach dürfte im Bundeshaushalt von den zur Verfügung stehenden 1,8 Milliarden Euro noch genügend Geld vorhanden sein. Es wäre schade, wenn ein Großteil des Geldes ungenutzt bliebe.

Sind Ihnen Gründe bekannt, warum nicht alle anspruchsberechtigten Bürger diese Hilfe in Anspruch nehmen?
Ich kann nur vermuten, dass es in einigen Fällen daran scheitert, dass kein Computer vorhanden ist oder zumindest die Erfahrung im Umgang mit der Online-Abfrage fehlt. Vielleicht glauben manche auch, dass sie sowieso keinen Zuschuss bekommen oder es ist einfach in Vergessenheit geraten.

Was ist Ihrer Ansicht nach gut, was schlecht an der Heizkostenhilfe?
Gut ist auf alle Fälle, dass mit der Heizkostenhilfe auch an die Hauseigentümer und Mieter gedacht wird, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Pellets sowie an Bewohner, die mit Ölöfen oder Holz- beziehungsweise Brikett-Einzelöfen heizen. Zuvor sah der Gesetzgeber nur den Preisdeckel für Erdgas vor. Ärgerlich ist, dass Zuschussbeträge unter 100 Euro nicht ausgezahlt werden. Als Grund wurde angegeben, dass dies die Bagatellgrenze sei. Dabei wären in einigen Fällen für Ein-Personen-Haushalte auch Beträge unter 100 Euro hilfreich. Wünschenswert wäre es, wenn der Gesetzgeber – wie auch die Medien – rechtzeitig vor Ende der Antragsfrist erneut auf diese Möglichkeit aufmerksam machen und jeder nochmals seine Heizkostensituation für das Jahr 2022 überprüfen würde. Oder sich entsprechende Hilfe holt.

Info

Für Fragen oder persönliche Hilfe ist Michael Bauer per Festnetz unter 06362 4625 oder per Handy unter 0171 5357111 zu erreichen.

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