Bad Kreuznach Gericht weist Klage gegen Bürgermeisterwahl ab

Die Brückenhäuser in Bad Kreuznach gelten als Wahrzeichen der Stadt.
Die Brückenhäuser in Bad Kreuznach gelten als Wahrzeichen der Stadt.

Bad Kreuznach. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat auch die zweite Klage gegen die Wahl des Bad Kreuznacher Bürgermeisters und Finanzdezernenten Thomas Blechschmidt (CDU) abgewiesen.

Bei der Wahl Blechschmidts habe es keinen Verfahrensfehler gegeben, die Bewerbungsfrist sei im April 2021 wirksam von Oberbürgermeisterin Heike Kaster-Meurer (SPD) verlängert worden. Zum einen habe der Stadtrat die Befugnis zur Fristverlängerung auf die Oberbürgermeisterin übertragen. Zum anderen habe mit dem Kandidatenmangel ein sachlicher Grund vorgelegen, die Verlängerung vorzunehmen. Selbst wenn die Oberbürgermeisterin für die Fristverlängerung nicht zuständig gewesen wäre, führe dies nicht zur Ungültigkeit der Wahl, argumentieren die Juristen.

Zwei Stadtratsmitglieder hatten die Wahl erneut angefochten, nachdem bereits die erste Klage durch den ehemaligen Amtsinhaber, dem unterlegenen Wolfgang Heinrich, im November abgewiesen wurde. Heinrich wechselte von der CDU zuvor in die SPD, trat aber auch dort wieder nach Zerwürfnissen aus.

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