Donnersbergkreis „Es war der Kampf meines Lebens“

Mann und Mauer: 6000 Tonnen Muschelkalkstein hat der Kerzenheimer Henning Wahl seit 2008 auf seinem Grundstück aufgeschichtet.
Mann und Mauer: 6000 Tonnen Muschelkalkstein hat der Kerzenheimer Henning Wahl seit 2008 auf seinem Grundstück aufgeschichtet.

Ein gutes Ende hat die Geschichte um die private „Biosphäre Wahl“, kurz Biowa, genommen. Nach jahrelangem Streit mit den Behörden darf der 83 Meter lange, bis zu vier Meter breite und 1,50 Meter hohe Lesesteinriegel, den der Kerzenheimer Henning Wahl auf der Südseite seines rund 6500 Quadratmeter großen Grundstücks am Rande seines Heimatortes aufgeschichtet hat, stehen bleiben. „Es war der Kampf meines Lebens“, sagt er.

Eigentlich sollte dieser Streit Ende vergangenen Jahres vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt entschieden werden. „Auf Empfehlung meines Anwaltes wurde der Prozess aber abgesagt, und es kam dann tatsächlich zu einer Einigung“, erläutert der naturliebende Kerzenheimer. Dank Albert Graf, dem inzwischen pensionierten Umweltdezernenten des Donnersbergkreises, sei eine Kompromisslösung gefunden worden. Wie am 14. Dezember berichtet, hatte Wahl seit 2008 – als Freizeitvergnügen – rund 6000 Tonnen Muschelkalksteine von den Feldern ringsum zu einer beachtlichen Trockenmauer aufgeschichtet. In unterschiedlichen Ebenen integrierte er Rohre als Unterschlupfmöglichkeiten für (zum Teil unter Schutz stehende) Kleintiere. In unmittelbarer Nähe des die Sonnenwärme speichernden Walls gedeihen Tomaten und Weinreben. Entstanden ist ein Biotop mit Rückzugsorten, Nistplätzen und Nahrungsquellen für Nager, Amphibien und Insekten. Um den ökologischen Wert zu erhalten, schneidet Wahl das Grünzeug regelmäßig zurück. Während die Biowa noch 2012 von der Kreisverwaltung als unproblematisch angesehen wurde, sprach die Behörde bald von „illegalen Geländeauffüllungen“ und „nicht erlaubten baulichen Anlagen“, die der natürlichen Eigenart der Außenbereichslandschaft „wesensfremd“ seien. Zudem hatte Wahl einige Geschenke, etwa ein Holzkreuz mit Jesus, und Fundstücke wie Holzbänke und -tische im westlichen Bereich des Biowas aufgestellt, ein Weinfass zum Getränkeschrank umgestaltet, einen Grill sowie ein WC-Häuschen errichtet und ein paar Pflastersteine gelegt. Glas und Metall (unter anderem für Laternen) verwendete er als Gestaltungselemente. Die Verwaltung des Donnersbergkreises wertete das als „Freitzeitgelände“, von dessen Nutzung „zwangsläufig Störungen“ ausgingen. Der Kreis ordnete unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 500 Euro den Abriss des Biowas an. „Die Bevölkerung hat mich voll unterstützt, eine Demo und eine Unterschriftenaktion waren geplant“, erinnert sich Wahl. Nachdem die Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung den Lesesteinriegeln aber eine positive Wirkung für den Ökohaushalt bescheinigt hatte, wurde dem Kerzenheimer alternativ zur kompletten Entfernung ein öffentlich-rechtlicher Vertrag angeboten. Danach sollte der Steinwall sich selbst überlassen bleiben, das „Freizeitgelände“ aber innerhalb einer bestimmten Zeit entfernt werden. Da Wahl sich weigerte zu unterschreiben, dass er sich nach Ablauf der Frist einer Zwangsvollstreckung unterwerfen würde, ging die Sache vor den Kreisrechtsausschuss. Dieser wies den Widerspruch im November 2016 zurück, weil er wenige Stunden zu spät eingereicht worden sei – laut dem Bauherren unberechtigt: „Ich hatte die vier Wochen genau eingehalten, wie der Einlieferungsbeleg des Einschreibens zeigt.“ Aber der Kreis habe nun die Macht gehabt, die Bagger rollen zu lassen, sagt Henning Wahl. „Ich war am Ende meiner gesundheitlichen Leistungsfähigkeit.“ Er sei dann persönlich zu Albert Graf gegangen, bat um vier Wochen Zeit, um das „Freizeitgelände“ abzureißen. Im August fand eine Ortsbesichtigung statt. Danach bestätigte der Kreisdezernent, dass, wie vereinbart, die notwendigen Arbeiten wie Abtragen der Pflasterfläche, Entfernen von Sitzgruppe, WC und Grillstelle erledigt worden seien. „Abschließend kann festgestellt werden, dass die zu diesem Ortstermin vorgefundene Anlage (insbesondere die Lesesteinhaufen) in diesem Umfang verbleiben darf“, schreibt Graf und dann den erlösenden Satz: „Das Verfahren ist unsererseits abgeschlossen.“ Wahl: „Und das Zwangsgeld wurde dann auch noch zurückgenommen.“ Ihm sei im wahrsten Wortsinn ein Stein vom Herzen gefallen.

x