Donnersbergkreis Das Kreuz mit der Liste

Die Einzelbestimmungen des kommunalen Wahlgesetzes in Rheinland-Pfalz sind für den Otto Normalwähler nicht immer leicht zu verstehen. Gerade, wenn – wie dies die CDU in Wartenberg-Rohrbach gemacht hat – kurz vor Meldeschluss eine Liste für die Gemeinderatswahl eingereicht wird. Die dort aufgeführten neun Namen sind nämlich auf dem amtlichen Stimmzettel. Plus acht freie Felder. Acht deswegen, weil es in Wartenberg-Rohrbach künftig nur noch acht statt der bisher zwölf Ratsmitglieder gibt. Welche Wahlmöglichkeiten hat nun der Wartenberg-Rohrbacher, wenn er die Zusammensetzung des Gemeinderates wählen will? Vielleicht fühlen sich nun einige Wartenberg-Rohrbacher rein wahltechnisch gesehen besser gerüstet für die Gemeinderatswahl. Dann gibt es ja noch das andere Kreuz mit der Liste. Genauer gesagt, die Kritik an deren Entstehung. Noch genauer: Dass nicht alle Bewerber – darunter auch jetzige Ratsmitglieder – aufgeführt werden, die sich in Wartenberg-Rohrbach für ein Gemeinderatsamt zur Verfügung stellen wollen. Das wär’ – völlig wertfrei mitgeteilt – auch gar nicht gegangen. Denn nach dem Wahlgesetz können auf einer Liste nur eineinhalbmal so viele Namen stehen, wie es Sitze in dem Kommunalparlament gibt. Konkret für Wartenberg-Rohrbach: acht Sitze, also maximal zwölf Namen. Auf der weiteren Vorschlagsliste, die nach der CDU-Liste an die Haushalte in Wartenberg-Rohrbach verteilt worden ist, stehen allein schon 14. Und dann kommen ja noch die neun auf der CDU-Liste dazu. Wie gesagt, das Wahlgesetz ist nicht immer leicht zu verstehen. Auch nicht, dass es politischen Parteien wesentlich leichter gemacht wird, Listen für Kommunalparlamente zu erstellen. Da haben zum Beispiel in Wartenberg-Rohrbach drei CDU-Mitglieder gereichtdie politische Arbeit bald vergessen sind – auch wenn’s manchem schwer fällt. Gerade weil das Wahlgesetz auch ganz einfach (zu verstehen) sein kann: ein vollkommen leerer Zettel, auf dem handschriftlich die Namen der Personen eingetragen werden, die man in den Gemeinderat wählen will.

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