Donnersbergkreis Baby mehrfach geschlagen

«ROCKENHAUSEN.» Wegen Körperverletzung ist gestern ein 46-jähriger Mann aus dem Donnersbergkreis vor dem Amtsgericht Rockenhausen zu einer Geldstrafe von insgesamt 1350 Euro verurteilt worden. Der Mann hatte seinen knapp neun Monate alten Sohn ins Gesicht geschlagen und dem kleinen Jungen Verletzungen zugefügt.

Pünktlich zur gestrigen Verhandlungseröffnung um 9 Uhr waren sie da: Richter, Schöffen, die Vertreter der Anklage und die Zeugen. Wer allerdings fehlte, waren der Angeklagte und sein Rechtsvertreter. „Der Verteidiger hat kein Geld von seinem Mandanten bekommt, deshalb ist er nicht erschienen, verständlich“, sagte der Richter. Kurzfristig wurde ein Pflichtverteidiger bestellt, der Angeklagte von der Polizei vorgeführt. Die Beamten trafen den Mann in der Firma an, in der beschäftigt ist. Vom Arbeitsplatz ging es per Streifenwagen für ihn nach Rockenhausen. Der Rechtsanwalt erschien ebenfalls. Um 11 Uhr konnte es endlich losgehen. Sichtlich nervös und peinlich berührt erschien der 46-Jährige im Gerichtssaal und lauschte mit besorgter Miene der Anklageschrift. Zwischen dem 1. und 14. August 2015 soll er dem damals neun Monate alten Kind mehrfach Schläge auf beide Wangen versetzt haben. Das Kind erlitt schwere Schmerzen und Hämatome im Gesicht. Fotos, die dem Gericht vorlagen, zeigten den Jungen mit Striemen auf beiden Wangen. Die anwesende Gutachterin sagte aus, dass diese Verletzungen durchaus durch Schläge mit der flachen Hand zustande gekommen sein könnten. Zu seiner Person machte der 46-Jährige selbst Angaben. Er habe eine feste Arbeitsstelle, aber auch hohe Schulden. Zum Zeitpunkt der Tat habe er nicht mehr mit der Mutter des Kindes zusammengelebt. Zur Anklage betonte sein Verteidiger: „Die Tat ist im August 2015 geschehen, daher schon sehr lange her. Mein Mandant schließt nicht aus, dass es zu dem Vorfall so gekommen sein könnte, wie es in der Anklageschrift steht.“ Dem Richter war das zu vage. „Wir können auch nicht ausschließen, dass der Himmel über uns zusammenstürzt“, sagte der Vorsitzende und richtete seinen Blick auf den Angeklagten: „Also jetzt mal Klartext: Haben Sie das Kind geschlagen oder nicht?“ Der 46-Jährige beantwortete die Frage mit „Ja“. „Und warum?“, wollte der Richter wissen. Die Antwort: „Ich weiß es nicht.“ Danach ging es ganz schnell. Die Zeugen wurden nicht mehr gehört. Einem Auszug aus dem Strafregister zufolge lagen keinerlei weitere Verstöße des Mannes vor. Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 1800 Euro. Der Verteidiger erachtete dagegen eine Summe von 1200 Euro als passend. Er führte in seinem Plädoyer an, dass der Mann laut Akte direkt nach der Tat mit dem Kind zum Arzt gegangen sei – eine Aussage, die einige Beobachter der Verhandlung allerdings in Zweifel zogen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich zu 90 Tagessätzen zu 15 Euro. Das „rudimentäre Geständnis“ und die Tatsache, dass keine weiteren Gesetzesverstöße vorlagen, seien dem Angeklagten zugute gekommen. Eine Misshandlung von Schutzbefohlenen sei nicht erkennbar, „aber sie haben eine Körperverletzung gegen ein sehr kleines Kind begangen, dem schwächsten Glied der Gesellschaft“, sagte der Richter zu dem 46-Jährigen, der das Urteil annahm und auf weitere Rechtsmittel verzichtete. Kontakt zu dem Jungen hat der Mann übrigens seit dem Vorfall nicht mehr.

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