Donnersbergkreis Angeklagter ist nicht der „Bomber“

Der Prozess vor dem Amtsgericht Rockenhausen gegen einen 28-Jährigen aus dem östlichen Donnersbergkreis, dem vorgeworfen wurde, auf dem Hofgelände seines ehemaligen Chefs zwei selbst gebastelte Bomben gezündet zu haben, ging gestern zuende mit einem Freispruch für den Angeklagten.

Der mutmaßliche „Bomber“ kam wieder zu spät. Aber er beteuerte: „Ich war das nicht.“ Der junge Mann hatte die Tat bereits am ersten Prozesstag bestritten. Allerdings hatten der Ex-Chef und ein ehemaliger Arbeitskollege den 28-Jährigen belastet. So soll der Angeklagte vor knapp zwei Jahren zusammen mit einem Kumpel bei dem ehemaligen Arbeitgeber vorstellig geworden sein und ihm gedroht haben. Es ging um ausstehende Lohnzahlungen. 1300 Euro. Da der Ex-Chef nicht zahlte, soll der junge Mann noch am selben Abend eine Rohrbombe in ein im Hof des damaligen Unternehmers abgestelltes Sofa gelegt haben. Sie detonierte mit einem lauten Knall. Im Mai vergangenen Jahres soll er dann einen weiteren selbst gebastelten Sprengkörper in einen Kleinlaster des Geschädigten geschmissen haben. Dort sei dieser dann ebenfalls explodiert. Der Wagen war schrottreif. Für den gestrigen zweiten Prozesstag waren insgesamt zehn Zeugen geladen. Nur sechs erschienen. Einer davon war ein Bekannter und ehemaliger Arbeitskollege des 28-Jährigen. „Ja, wir sind dorthin gefahren wegen dem Geld, das uns noch zustand, aber wir nicht bekommen hatten“, gab der 25-Jährige zu. Sie hätten an der Hoftüre des Ex-Unternehmers geklingelt. Als sie ihn auf den ausstehenden Lohn ansprachen, habe der Ex-Chef aber gleich gefragt, ob die das mit dem Böller gewesen seien. „Ich wusste in diesem Moment überhaupt nicht, was er wollte. Er hat dann die Polizei gerufen, und wir haben gewartet. Denn ich habe ja gar nichts gemacht“, erklärte der Zeuge, der sich mit dem Angeklagten einer Durchsuchung durch die eintreffenden Beamten unterziehen musste. „Ich habe es mit dem Geld danach gelassen“, sagte er. Auch die Ehefrau des Angeklagten stellte sich den Fragen des Gerichts. Ob ihr aufgefallen sei, dass ihr Mann im Keller komische Werkzeuge habe, mit denen er Bomben bauen könne, wurde sie gefragt? Da musste die junge Frau lachen. „Unser Keller ist so mini, da würde so etwas gar nicht gehen.“ „Ein Sofa, das explodiert ist?“ Der Schwager des 28-Jährigen, der aus der JVA Frankenthal hergebracht werden musste, konnte sich zunächst nur schwer erinnern. War er am Tag der Detonation mit dem Angeklagten unterwegs? „Ja, kann sein, wir waren oft zusammen weg.“ Mit dem Namen des Geschädigten konnte er nichts anfangen. Frei von der Leber weg erzählte dann der direkte Nachbar des Unternehmers: „Es gab einen gewaltigen Knall. Die ganze Nachbarschaft hat sich anschließend vor dem Haus gegenüber versammelt“, wusste der Zeuge noch genau, was sich nach der Explosion des Sofas zutrug. „ Als ich zum Nachbar rüber bin und geklingelt habe, hat mir gesagt, ,Ach, das war nur ein Böller’“, so der Zeuge, der weiter erklärte: „Da hat es mir dann endgültig gereicht. Wissen Sie, schon vorher gab es bei ihm immer lautstarke Diskussionen. Da war immer etwas los.“ Es habe zwar keine Schlägereien gegeben. „Aber mit Worten war das schon sehr arg. Ich habe manchmal einen Schrei abgelassen, wenn es mir zu laut wurde, dann war vielleicht zwei Tage Ruhe. Nach diesem lauten Knall habe ich schließlich die Polizei gerufen, die dort mal nachschauen sollte.“ Aus den Schilderungen des Zeugen ging weiter hervor: Der scheinbar zerstörte Pkw des Geschädigten wäre schon des öfteren mit kaputten Fenstern auf einem Parkplatz in der Nähe gestanden. Den Angeklagten habe er noch nicht gesehen, so der Mann. Eine andere Nachbarin, die zufällig vor dem Knall aus ihrem Fenster auf den Hof des Unternehmers geschaut hatte, betonte, sie habe zwei Männer aus dem Anwesen „zügig weglaufen“ sehen. Doch der Staatsanwältin war die Beweislage viel zu dünn, um die Anklage gegen den 28-Jährigen aufrecht zu erhalten. Auch das Schöffengericht kam zu dem Urteil: Allein die Aussagen des ehemaligen Arbeitskollegen, der offenbar nur vom „Hörensagen“ wusste, dass der Angeklagte die Bomben gelegt habe, reiche bei weitem nicht für eine Verurteilung aus. Im Laufe der Beweisaufnahme hätten sich doch viele Widersprüche ergeben. Und: „Der Geschädigte hatte mit vielen Personen Schwierigkeiten.“ Somit stand fest: Der Angeklagte ist nicht der „Bomber“. (rgb)

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