Bad Dürkheim Wurstmarkt: Schausteller sichert sich Platz nach Rechtsstreit

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Der Wurstmarkt ist jedes Jahr ein großes Ereignis.

Erstmals hat sich ein Schausteller als Folge eines Rechtsstreits einen Platz auf dem Dürkheimer Wurstmarkt gesichert. Schon vor der Vergabesitzung des Wurstmarktauschusses hatte der Automatensteller seinen Zuschlag. Grund dafür ist auch ein Fehler der Stadt, räumt Bürgermeister Christoph Glogger (SPD) ein.

Der Vorfall liegt zwei Jahre zurück, schildert Glogger die Situation. Beim Jubiläumswurstmarkt 2016 habe ein städtischer Mitarbeiter mit dem Schausteller eine „missverständliche Absprache“ getroffen, sagt der Bürgermeister. Für das Bereitstellen eines Fahrgeschäfts beim 600. Markt hatte der Schausteller laut Glogger einen weiteren Anspruch für einen Platz auf dem Wurstmarkt abgeleitet. „Wir konnten die Absprache nicht mehr nachvollziehen“, sagt Glogger. Damit es nicht zu einem Gerichtsurteil komme, habe die Stadt das Problem mit dem gerichtlichen Vergleich „aus der Welt räumen“ wollen. Die Verwaltung habe damals einen Fehler gemacht, räumt Glogger ein.

Ausnahme für besondere Situation

Manfred Geis (SPD) hatte in einer Sitzung des Wurstmarktausschusses am Dienstag gesagt, diese Praxis dürfe nicht „einreißen“. Ihn störe es, dass in Folge dieses Vergleichs nun kein Platz für einen anderen Automatensteller sei, der wohl sonst an der betreffenden Stelle hätte stehen können. Er warb dafür, die Regelung, nur vier Automatenspiele auf dem Wurstmarkt zuzulassen, wegen der besonderen Situation aufzuweichen, also einen fünften Automatenschausteller zuzulassen. Reinhard Stölzel (CDU) sagte, er wolle grundsätzlich bei der festgelegten Anzahl bleiben, vielleicht könne aber in diesem Fall ein fünfter Automatensteller zugelassen werden. Markus Wolf (CDU) plädierte dafür, bis zur nächsten Sitzung zu prüfen, ob ein fünfter Standort noch möglich sei, worauf sich der Rat letztlich einigte. Kurt Lang (FWG) und sein Fraktionskollege Frank Krick sagten, sie wollten lieber bei der Deckelung auf vier bleiben. Marcus Brill von der Marktleitung fürchtete, durch das Aufweichen der Regelung „ein Fass aufzumachen“.

Einklagen der Plätze

Nach Gloggers Aussage kommt es immer wieder vor, dass sich Schausteller auf den Wurstmarkt einklagen wollen. Etwa weil sie ihr Fahrgeschäft im Vergleich zu dem vom Ausschuss ausgewählten als das Bessere ansehen. Diese Klagen seien aber nie erfolgreich, betont er. Etwa alle ein, zwei Jahre gebe es einen entsprechenden Fall.

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