Rheinland-Pfalz Streit um Hüttendienstler: Arbeitsministerium spricht von Einzelfall

Beliebtes Ausflugsziel: Der Hüttenbrunnen des Pfälzerwald-Vereines Edenkoben.
Beliebtes Ausflugsziel: Der Hüttenbrunnen des Pfälzerwald-Vereines Edenkoben. Foto: Iversen

Das Berliner Arbeitsministerium lässt sich in der Frage der Hüttendienstler des Pfälzerwald-Vereins (PWV) nach wie vor nicht in die Karten schauen: Wann sind sie als Ehrenamtliche und wann als Arbeitnehmer einzustufen?

Wie zuvor die Rentenversicherung wiederholt nun auch Kerstin Griese, Parlamentarische Staatssekretärin im Berliner Arbeitsministerium, das Mantra: Bei der PWV-Ortsgruppe, deren Hüttendienstler pauschal zu Arbeitnehmern erklärt wurden, „handelt es sich offenbar um einen konkreten Einzelfall“. Sie gehe davon aus, „dass die bisherigen einheitlichen Maßstäbe und Kriterien bei der Bewertung der Tätigkeit von Hüttendienstlern“ durch die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund und der DRV Land „auch künftig Anwendung finden“.

Ansonsten gibt es von der Staatssekretärin Binsenweisheiten: „Eine Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes besteht nur dann, wenn von Hüttendienstlern Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erbracht werden.“ Und: „In Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis werden von einem ehrenamtlich Tätigen keine Erwerbszwecke, sondern ideelle, gemeinnützige Zwecke verfolgt.“ Konkrete Hinweise, nach welchen Maßstäben ein Hüttendienstler als ehrenamtlich tätig und wann als Arbeitnehmer anzusehen ist? – Fehlanzeige.

„Ehrenamt muss Ehrenamt bleiben“, reagiert der PWV-Hauptvorsitzende Martin Brandl (CDU) auf das Schreiben aus Berlin. „Der besagte Einzelfall ist exemplarisch für eine Vielzahl von bewirtschafteten Hütten im Pfälzerwald.“ Die Tradition und die Kultur der Hüttenbewirtschaftung wären ohne das Ehrenamt undenkbar gewesen – „und das wird auch in Zukunft so bleiben“. Nach wie vor sei für den PWV nicht geklärt, wie die vom Arbeitsministerium zitierte „tatsächliche Ausgestaltung vor Ort“ gestaltet sein müsse, um als Ehrenamt anerkannt zu werden. Er appelliere an die rheinland-pfälzische Landesregierung und an das Bundesarbeitsministerium, ihren Einfluss geltend zu machen, „damit Ehrenamt auch Ehrenamt bleiben darf“.

„Die Antwort des Bundesministeriums fällt ernüchternd aus“, kritisiert auch Christian Baldauf, der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Mainzer Landtag. Beim Hüttengipfel Anfang 2015 in Bonn seien gemeinsam mit Vertretern des Bundesarbeitsministeriums Vereinbarungen getroffen worden, damit die Tätigkeit in den Hütten als Ehrenamt anerkannt werde. Mit seiner Haltung setze das Ministerium den Fortbestand der Hüttenkultur im Pfälzerwald aufs Spiel.

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