Rheinland-Pfalz Politiker im Beirat: Wer bekommt die Sitzungsgelder?

«Mainz». Rheinland-pfälzische Kommunalaufsichtsbehörden sollen eine Nebentätigkeit mehrerer Bürgermeister und Oberbürgermeister jahrelang falsch eingestuft haben. Dadurch seien etlichen Kommunen insgesamt 220.000 Euro entgangen, berichtete gestern der SWR. Betroffen sein sollen in der Pfalz Frankenthal, Kaiserslautern und Pirmasens.

Hintergrund sind demnach Einnahmen der Kommunalpolitiker, die sie als Mitglied des Beirats des Energiedienstleisters Thüga AG erhalten hatten. Aufsichtsbehörden hatten die Nebentätigkeit als privat eingestuft – also als Einnahmen aus der Tätigkeit für ein Unternehmen in Privatbesitz. Solche Einnahmen dürfen die Kommunalpolitiker in ungedeckelter Höhe behalten. Seit 2009 ist die Thüga jedoch mehrheitlich in kommunaler Hand. Eine Tätigkeit in einem ihrer Gremien sei deshalb als Nebentätigkeit im öffentlichen oder ihm gleichstehenden Dienst zu verbuchen, so der SWR. In diesen Fällen gelte für alle Nebeneinnahmen zusammen eine Grenze von 6200 Euro im Jahr. Was darüber hinaus geht, muss an die Stadtkasse abgeführt werden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) erklärte gestern, die Nebentätigkeiten der Betroffenen bleiben nach wie vor genehmigt: „Allerdings muss die Zuordnung möglicherweise zurückgenommen werden im Hinblick auf den Wechsel des Rechtsstatus der Thüga AG von privat zu kommunal.“ Dazu sei ein Anhörverfahren geplant. Die Thüga ist nach eigenen Angaben bundesweit an rund 100 Unternehmen der kommunalen Energie- und Wasserwirtschaft beteiligt. Im Beirat, der zweimal im Jahr tagt, sitzen etwa 100 Vertreter der beteiligten Kommunen. Laut SWR hätten der frühere Frankenthaler Bürgermeister Andreas Schwarz 30.408 Euro, der Kaiserslauterer OB Klaus Weichel 13.175 Euro und der frühere Pirmasenser OB Bernhard Matheis 25.265 Euro an die Stadtkasse abführen müssen. Zahlen die Kommunalpolitiker jetzt die Gelder zurück? Eine Sprecherin Weichels sagte, man warte die Prüfung der ADD ab. Matheis sagte, er habe sich auf die Aussagen der ADD verlassen. Sollten die ADD und die Stadtverwaltung rechtmäßig zum Schluss kommen, dass er nachzahlen müsse, werde er das tun. Schwarz teilte mit, falls sich eine Rückzahlungspflicht aufgrund der Prüfung ergebe, sei er dazu selbstverständlich bereit.

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