Rheinland-Pfalz Auf Whatsapp Lob für Mord

Die Beweisaufnahme im Prozess gegen drei ehemalige Pfleger des Awo-Seniorenheims in Lambrecht ist weitgehend abgeschlossen.
Die Beweisaufnahme im Prozess gegen drei ehemalige Pfleger des Awo-Seniorenheims in Lambrecht ist weitgehend abgeschlossen.

«Lambrecht/Frankenthal.»Der Mordprozess gegen drei ehemalige Pfleger des Seniorenheims der Arbeiterwohlfahrt in Lambrecht zieht sich in die Länge. Nach einem halbem Jahr hat das Landgericht Frankenthal die Beweisaufnahme zwar weitgehend abgeschlossen. Ein diabetologisches Gutachten steht aber noch aus. Gestern sind über Stunden Protokolle der Whatsapp-Chats verlesen worden, auf die die Anklage sich stützt.

Was sich in der Zeit, in der die mutmaßlichen Morde stattfanden, im Lambrechter Altenheim abspielte, ist mittlerweile aus vielen Perspektiven beleuchtet worden. Auch die wichtigsten Passagen aus den Chatprotokollen sind bereits zitiert worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft sind gestern größere Teile davon nochmals am Stück verlesen worden. Die drei Richterinnen übernahmen dabei die Rollen der Angeklagten: zwei Männer, 24 und 48 Jahre alt, sowie eine Frau (27 Jahre). Sie sollen den Tod von Heimbewohnerinnen gemeinschaftlich geplant, durchgeführt und sich darüber über Whatsapp ausgetauscht haben. Im ersten Fall ging es um eine 85-jährige Frau, die in der Nacht zum 30. Dezember 2015 starb. Der jüngere der beiden Angeklagten hat dazu ein Geständnis abgelegt: Er habe sie mit einem Kissen erstickt, als sie bereits im Sterben gelegen habe. Laut Chatprotokoll hat er ihr zuvor mehrfach Insulin gespritzt – angefeuert von der weiblichen Angeklagten. „Sie zittert, ist schon im Unterzucker“, wird aus dem Whatsapp-Chat zitiert. Dann: „Ich lad nach.“ Etwas später eine Chatnachricht der weiblichen Angeklagten: „Zur Not Luft weg. Kissen aufs Gesicht. Ersticken.“ Unklar ist, ob die Frau, die am Tag zuvor Spätdienst hatte, selbst bereits Insulin gespritzt hat, wie der jüngere Mitangeklagte sagt. Sie selbst bestreitet es. Laut Chatprotokoll ging am nächsten Tag sowohl der Dialog zwischen den beiden jüngeren Angeklagten als auch der Chat in der Dreier-Gruppe weiter. „Bin stolz auf dich“, schrieb demzufolge die weibliche Angeklagte an die Adresse des Jüngeren. Und auch der ältere Angeklagte kommentierte: „Gut gemacht“. Auch der zweite Fall, an dem nur die beiden Männer beteiligt waren, wurde anhand der Protokolle nochmals rekonstruiert. Das Opfer: eine 62-Jährige, die unter rapide abfallendem Blutzucker litt. Den Chatprotokollen zufolge stand sie „ganz oben auf der Liste“ der drei Angeklagten. „Mann, die muss weg“, soll beispielsweise der ältere der beiden angeklagten Männer im Januar geschrieben haben. Die Frau verstarb am Abend des 20. Februar, Nachtdienst hatte wiederum der jüngere der beiden männlichen Angeklagten. Laut Chatprotokoll hatte die Frau am Nachmittag unter extrem niedrigen Blutzucker gelitten, weshalb der Notarzt gerufen worden war. Der 24-Jährige wurde darüber von dem 48-Jährigen, der zu dem Zeitpunkt im Dienst war, informiert. „Spritz sie, stell die Glukose ab“, forderte er seinen Kollegen auf. Dieser antwortet: „Ja, weil du es bist. Nur deshalb“. Und später, als er erfuhr, dass die Frau verstorben war: „Oh Mann, bin am Arsch. Und du, dein Blick. Da kann man Angst bekommen.“ Die Verteidiger der beiden Männer kündigten Stellungnahmen zu den Chats an. Ende März soll ein diabetologisches Gutachten vorgestellt werden, in dem es um die Wirkungsweise von nicht indiziertem Insulin geht. Mit einem Urteil wird frühestens im April gerechnet.

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