Pfalz Tödlicher Unfall bei Kirchheimbolanden: Berufung führt zu neuer Verhandlung

Sowohl der Verteidiger des Unfallverursachers als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil des Jugendschöffen
Sowohl der Verteidiger des Unfallverursachers als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht in Rockenhausen eingelegt.

Das Geschehen um den verheerenden Autounfall, bei dem am 16. Januar nahe Kirchheimbolanden ein Ehepaar aus Alzey den Tod gefunden hat, wird wohl neu aufgerollt. Auf Anfrage hat die Kaiserslauterer Staatsanwaltschaft bestätigt, dass der Verteidiger des Unfallverursachers Berufung gegen das Urteil eingelegt hat. Auch die Staatsanwaltschaft hat dieses Rechtsmittel in Anspruch genommen. Damit wird es nach Lage der Dinge zu einer weiteren Hauptverhandlung kommen. Die endgültige Entscheidung darüber steht allerdings noch aus, wie der Stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft, Achim Nunenmann, wissen ließ: „Über die Berufungen wird das Landgericht Kaiserslautern entscheiden“, so Nunenmann. Dies sei erst möglich, wenn das schriftliche Urteil vorliege. Das sei noch nicht der Fall, „wobei das Gericht fünf Wochen Zeit für die Urteilsabfassung hat“, erläuterte der Vertretende Leitende Oberstaatsanwalt.

Bei Überholmanöver Unfall verursacht



Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht in Rockenhausen hatte den heute 19 Jahre alten Mann am 14. September zu einer zweieinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts hat er sich – neben anderem – der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen und der vorsätzlichen groben Straßenverkehrsgefährdung schuldig gemacht. Der Mann hatte, wie zweifelsfrei feststeht, am Steuer eines ihm überlassenen Porsche Cayenne auf der L 401 zwischen Kirchheimbolanden und Alzey mehrere Autos überholt und war dabei trotz Überholverbots auf die doppelspurige Gegenfahrbahn gefahren. Es kam zum Zusammenstoß mit einem BMW, in dessen Trümmern ein älteres Ehepaar aus Alzey noch an der Unfallstelle starb.

x