Pfalz Trippstadter Kerweunfall : Anklage gegen 19-Jährigen erhoben

Dieser rote Mitsubishi Eclipse raste in der Nacht zu Kerwesonntag in das Gebäude einer Trippstadter Fahrschule. Zwei Passantinne
Dieser rote Mitsubishi Eclipse raste in der Nacht zu Kerwesonntag in das Gebäude einer Trippstadter Fahrschule. Zwei Passantinnen wurden bei dem Unfall schwerstverletzt. Foto: Feuerwehr/frei

Nach dem tragischen Verkehrsunfall am 14. Juli bei der Kerwe in Trippstadt (Kreis Kaiserslautern) hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage zum Jugendschöffengericht Kaiserslautern gegen einen 19-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Weilerbach erhoben. „Die Ermittlungen sind nunmehr abgeschlossen“, so der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring. Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 18-Jährigen vor, der Fahrer des Unfallautos gewesen zu sein. „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen fuhr der Fahrer zu schnell und unter Alkoholeinfluss und kam dadurch ins Schleudern. Zu schnell bedeutet nach dem Vorwurf der Anklage innerorts über 50 Stundenkilometer und für die Straßensituation an der Unfallstelle zu schnell.“

Zwei Fußgängerinnen schwerst verletzt

Das schleudernde Auto hatte in der belebten Ortsmitte unweit des Kerweplatzes zwei Frauen erfasst, die vor dem Gebäude einer Fahrschule entlangliefen. Danach krachte es noch mit derartiger Wucht in das Haus, dass dieses teilweise einstürzte und nicht mehr benutzbar ist. Das eine Unfallopfer, eine 27-jährige Frau aus Kaiserslautern, verlor durch den Unfall ein Bein, das andere Opfer, eine 48-jährige Frau aus dem Landkreis Südwestpfalz, erlitt eine lebensgefährliche Thoraxverletzung und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Der 19-jährige Beifahrer aus der Verbandsgemeinde Landstuhl sowie der Fahrer selbst hatten bei dem Unfall leichte Verletzungen erlitten. Lange Zeit war unklar, wer von beiden am Steuer des roten Mitsubishi gesessen hatte, da beide Männer sich zunächst gegenseitig beschuldigten. „In rechtlicher Hinsicht wird dem damals 18-Jährigen mit der Anklage fahrlässige Körperverletzung, Straßenverkehrsgefährdung durch Fahren unter Alkoholeinfluss und zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen“, so die Staatsanwaltschaft. Der junge Mann mache von seinem Schweigerecht Gebrauch. Beweise für den Straftatbestand eines Autorennens haben die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nicht ergeben.

x