Pfalz Reh mit Pfeil erschossen: Anzeige gegen Jugendliche

Diesen Pfeil stellte die Polizei im Juli sicher. Mit ihm war das Tier getötet worden – versehentlich, wie die Schützin und ihr V
Diesen Pfeil stellte die Polizei im Juli sicher. Mit ihm war das Tier getötet worden – versehentlich, wie die Schützin und ihr Vater aussagten.

Gegen die Jugendliche, die im Juli vergangenen Jahres in Olsbrücken ein Reh mit einem Pfeil erlegt hat, ist Anzeige erstattet worden. Das hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mitgeteilt.

Eltern: War ein Unfall



Die Eltern der damals 14-Jährigen hatten damals ausgesagt, dass das Mädchen auf einem Privatgrundstück gestanden und zusammen mit ihrem Vater einen Jagdbogen eingeschossen und justiert habe. Dazu sei ein kugelförmiger Kopf auf den Pfeil montiert worden. Der Schuss sei nicht gezielt auf das Reh abgegeben worden, sondern das Tier sei zufällig in die Schussbahn gelaufen und nach dem Treffer auch wieder davongelaufen.

Staatsanwalt: Treffer ins Herz



In der Mitteilung der Staatsanwaltschaft ist jetzt die Rede davon, dass das Tier aus einer Entfernung von rund 12 Metern nicht vom Pfeil aus einem Jagdbogen, sondern aus einer Armbrust getroffen worden sei - und zwar ins Herz, woran es gestorben sei. Die Armbrust gilt nach dem Waffengesetz als Schusswaffe. Personen unter 18 Jahren dürfen sie nicht benutzen, und Erwachsene brauchen eine entsprechende Erlaubnis. Die Waffe sei außerdem mit einer verbotenen Laser-Zielvorrrichtung ausgestattet. Sie wurde beschlagnahmt.

Jagdpächter erstattet Anzeige



Das Reh war später im Wald verendet und mit dem Pfeil in der Wunde gefunden worden. Anzeige erstattet hat laut Staatsanwaltschaft ein Jagdpächter. Die Vorwürfe gegen die Jugendliche lauten Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und gegen das Waffengesetz sowie Jagdwilderei. Die Staatsanwaltschaft hat vor, das Verfahren gegen das Mädchen nach einer erzieherischen Maßnahme einzustellen. Gegen ihren Vater sei durch das Amtsgericht Strafbefehl wegen Beihilfe erlassen worden, gegen den der Mann Einspruch eingelegt habe. Dies habe zur Folge, dass es eine Hauptverhandlung vor Gericht geben werde.

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