Pfalz Entscheidung fix: Frankensteiner Grundschule schließt

Die ADD bleibt dabei: Die Grundschule Frankenstein schließt. Foto: View
Die ADD bleibt dabei: Die Grundschule Frankenstein schließt.

Das Mainzer Bildungsministerium und die Schulaufsicht bei der ADD in Trier bleiben dabei: Die Grundschule im pfälzischen Frankenstein (Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn) soll geschlossen werden. Nach RHEINPFALZ-Informationen ist dies das Ergebnis einer Überprüfung der Schließungspläne. Anfang Dezember hatte das Ministerium angekündigt, landesweit neun Zwergschulen schließen zu wollen. Dazu gehörte als einzige Pfälzer Zwergschule die Grundschule in Frankenstein.

Zwergschulen auf dem Prüfstand



Landesweit gibt es mehr als 960 Grundschulen. Nach dem Schulgesetz soll eine Grundschule mindestens eine Klasse pro Jahrgang haben, also vier Klassen. Knapp 100 Grundschulen auf dem Land erreichen diese Mindestgröße allerdings nicht. Deshalb hatte Hubig Anfang des Jahres angekündigt, alle Zwergschulen auf den Prüfstand zu stellen, die weniger als drei Klassen haben und bei denen nicht ohne weiteres absehbar ist, dass es in den nächsten fünf Jahren mit der Klassenzahl wieder nach oben gehen wird.

Schulen auf dem Prüfstand



Nach einer neuen „Leitlinie für ein wohnortnahes Grundschulkonzept“ mussten die jeweiligen Schulträger bis September darlegen, ob es genug Gründe gibt, ihre Mini-Einrichtung zu erhalten. Auf dem Prüfstand des Ministeriums hatten in der Pfalz neben Frankenstein noch die Grundschulen in Linden (Kreis Kaiserslautern), Wörth-Büchelberg (Kreis Germersheim), Dannenfels (Donnersbergkreis), Busenberg und Wilgartswiesen (Kreis Südwestpfalz), Esthal (Kreis Bad Dürkheim) sowie Wernersberg (Kreis Südliche Weinstraße) gestanden. Sie sollen nach Beschluss vom Dezember alle weiter bestehen bleiben, weil sie Ausnahmekriterien für den Erhalt von Zwergschulen erfüllen.

Noch ist die Schließung nicht besiegelt



Für die Frankensteiner Grundschule hat die ADD nun das Aufhebungsverfahren eingeleitet: Bevor die Schule tatsächlich schließt, müssen noch der Schulausschuss, der Schulelternbeirat und der Regionalelternbeirat beteiligt werden. Die Zustimmung ist vom Schulträger und vom Bezirkspersonalrat notwendig, erster hat sie bereits verweigert. Wenn diese fehlt, muss letztlich die Bildungsministerin über die Schule entscheiden.

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