Kultur Barbarenschatz: Neuer Prozesstermin erst nach Gutachten

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Gewandschmuck aus dem Rülzheimer »Barbarenschatz«

Die dritte Auflage des Prozesses gegen den Finder des „Barbarenschatzes“ von Rülzheim wird erst im Laufe des kommenden Jahres terminiert. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Frankenthal auf Anfrage. Die Akte zu der Strafsache sei derzeit bei einem Sachverständigen, der den kulturellen Wert der aus dem 5. Jahrhundert nach Christus stammenden Fundstücke ermitteln soll. Der Entdecker des Schatzes – ein junger Mann aus Speyer – war in den beiden bisherigen Instanzen wegen Unterschlagung des Schatzes zu Bewährungsstrafen von 15 beziehungsweise acht Monaten verurteilt worden. Seine Verteidiger streben einen Freispruch an und Revision eingelegt. Das jüngste Urteil hatte das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) darauf wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung nach Frankenthal zurückverwiesen.

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