Pfalz Unfalltod im Holiday Park: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

An dieser Fahrattraktion im Holiday Park wurde das Mädchen tödlich verletzt. Foto:Mehn
An dieser Fahrattraktion im Holiday Park wurde das Mädchen tödlich verletzt.
Nach den Freisprüchen im Berufungsprozess um den Unfalltod eines Mädchens im Holiday Park i

m pfälzischen Haßloch legt die Staatsanwaltschaft Frankenthal vorsorglich Revision ein. Das sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Hubert Ströber am Freitag auf Anfrage. Sobald dann die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde man die Erfolgsaussichten der Maßnahme prüfen.
Das Landgericht war am Donnerstag zu dem Schluss gekommen, dass die beiden Angeklagten keine Schuld am Tod des Mädchens aus der Nähe von Frankfurt tragen. Zwar hätten sie Kontrollpflichten verletzt, hatte der Vorsitzende Richter Uwe Gau gesagt. Aber: „Wir können den Nachweis nicht führen, dass es anders gekommen wäre, wenn die Kontrollen besser gewesen wären.“ Die Staatsanwaltschaft hatte Geldstrafen für die Männer verlangt. Die Eltern, die als Nebenkläger auftraten, hatten sich angeschlossen. Der Anwalt der Mutter des Mädchens hat ebenfalls Revision angekündigt.
Die Elfjährige war am 15. August 2014 in dem Fahrgeschäft Spinning Barrels („Drehende Fässer“) von den Plattformen erfasst und tödlich verletzt worden. In der ersten Instanz war der damals 22 Jahre alte Ex-Bediener des Fahrgeschäfts wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Seine damaligen Vorgesetzten waren freigesprochen worden. Dagegen hatten Staatsanwaltschaft und Eltern Berufung eingelegt.

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