Pfalz Frankenthaler Babymord-Prozess: Richterinnen dürfen weitermachen

Vom Verteidiger im Babymord-Prozess kritisiert: die Richterinnen um ihre Vorsitzende Alexandra Ulrich (Mitte).  Foto: Bolte
Vom Verteidiger im Babymord-Prozess kritisiert: die Richterinnen um ihre Vorsitzende Alexandra Ulrich (Mitte).

Der Frankenthaler Babymord-Prozess kann wie geplant fortgesetzt werden: Einen Befangenheitsantrag des Verteidigers gegen die zuständigen Richterinnen hat das Landgericht jetzt abgelehnt. Sein eigentliches Ziel könnte der Anwalt mit dem Manöver trotzdem erreicht haben.

Kleine Fehler kein Grund für Befangenheit



Es ist ein formales Argument, mit dem Richter-Kollegen den Angriff des Anwalts Alexander Klein auf die für den Babymord-Prozess zuständige Kammer in Frankenthal abgewehrt haben. Sie sagen sinngemäß: Um wegen Befangenheit abgezogen zu werden, müssten die Richterinnen ganz klar parteiisch agieren. Falls sie hingegen tatsächlich einzelne Fehler gemacht haben sollten, sei das noch kein Grund für so einen einschneidenden Schritt.

Anwalt äußert sich nicht



Damit bleibt offen, ob Klein mit seiner Kritik an der Kammer recht hatte oder nicht. Der Jurist verteidigt in dem Prozess den Angeklagten, der seine zwei Monate alte Tochter in Frankenthal vom Balkon in den Tod stürzen ließ. Klein hatte den Richterinnen vorgeworfen, seinen ersten Befangenheitsantrag gegen einen psychiatrischen Gutachter abgelehnt zu haben, ohne auf seine Argumente richtig eingegangen zu sein. Wie er nun reagieren will, behielt der Anwalt gestern für sich: Er vermeidet es in diesem Verfahren, sich außerhalb des eigentlichen Prozessgeschehens zu äußern.

Ansatzpunkt für eine Revision?



Allerdings dürfte er mit dem Ergebnis schon allein deshalb gerechnet haben, weil sich Befangenheitsanträgen gegen Richter nur sehr selten durchsetzen lassen. Wenn sie trotzdem eingereicht werden, denken Verteidiger daher in der Regel schon an die Zeit nach einem Urteil. Denn gerade Streitigkeiten um Formalien können ein Ansatzpunkt sein, um in einer Revision vor dem Bundesgerichtshof einen Richterspruch doch noch zu kippen.

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