Frankenthal Frankenthal: Gutachter im Babymord-Prozess nach Ansicht des Gerichts nicht befangen

Am 12. Juni wird weiter wegen Mordes gegen einen Mann verhandelt, der für den gewaltsamen Tod seiner zwei Monate im Mai 2016 ver
Am 12. Juni wird weiter wegen Mordes gegen einen Mann verhandelt, der für den gewaltsamen Tod seiner zwei Monate im Mai 2016 verantwortlich sein soll.

Der Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter im Babymord-Verfahren vor dem Frankenthaler Landgericht hat die Vorsitzende Richterin der 1. Strafkammer, Alexandra Ulrich, am Dienstag als unbegründet abgelehnt. Der Prozess geht wie geplant weiter. Zum Sachverhalt: Der psychiatrische Gutachter Peter Haag soll die Schuldfähigkeit und den Charakter des angeklagten Vaters beurteilen, der seine zwei Monate alte Tochter vom Balkon geworfen und so getötet haben soll. Dessen Anwalt Klein hatte den Befangenheitsantrag gestellt, weil Haag 2015 in einem anderen Verfahren die Mutter des getöteten Babys begutachtet hatte, dies dem Gericht aber erst im Februar mitgeteilt hatte – vier Monate nach Start des Babymord-Verfahrens in Frankenthal. Haag hatte dafür unter anderem Erinnerungslücken geltend gemacht. Erst beim Durchsehen alter Rechnungen sei ihm aufgefallen, dass er die Frau begutachtet hatte, sagte er. Das Gericht erkannte nun keinen besonders gravierenden Grund des Misstrauens gegen den Gutachter, der für eine Ablehnung spreche. Das damalige Verfahren sei keins von herausragender Bedeutung gewesen, nicht einmal eine Hauptverhandlung habe stattgefunden. Dass sich der Gutachter an die zweieinhalbstündige Befragung der Frau und die rund 18-stündige Arbeit an dem Gutachten insgesamt nicht mehr erinnern könne, sei nachvollziehbar, so Ulrich.

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