Wirtschaft Verbraucherzentralen klagen gegen drei Banken

91-95535468.jpg

Berlin. Banken müssen seit Mitte vergangenen Jahres Basiskonten für jedermann anbieten. Doch diese Konten sind nach Ansicht von Verbraucherschützern vielfach so teuer, dass wirtschaftlich Schwache, für die sie gedacht sind, sich die Konten nicht leisten können. Verbraucherschützer klagen deshalb gegen drei Geldhäuser.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen VZBV in Berlin klagt, wie bereits kurz berichtet, gegen die Deutsche Bank, deren Tochterinstitut Deutsche Postbank und die Sparkasse Holstein, weil deren Basiskonten zu teuer seien und damit gegen das Zahlungskontengesetz verstoßen würden. Das Gesetz regelt, dass die Entgelte für solche Konten „angemessen“ sein müssen. Dazu müssten die Kosten marktüblich sein und auch das Nutzerverhalten berücksichtigen. Der VZBV hält die Entgelte für Basiskonten der drei Banken für unangemessen, weil Verbraucher mehr zahlen müssten als für vergleichbare Konten desselben Instituts. Auch werde das Nutzerverhalten bei der Bemessung der Entgelte nicht hinreichend berücksichtigt. Das sei bei der Sparkasse Holstein der Fall, die für ein Basiskonto 8,95 Euro monatlich verlange und dabei nicht unterscheide, ob der Kunde seine Bankgeschäfte nur am Schalter erledige, oder – wesentlich kostengünstiger für die Bank – dies online tue. Die Postbank berechne für ein Basiskonto 5,90 Euro im Monat, ein vergleichbares Girokonto dagegen koste 3,90 Euro monatlich. Der VZBV hat nach eigenen Angaben im vergangenen Jahr stichprobenhaft bei rund 45 der 1900 Banken in Deutschland die Konditionen von Basiskonten untersucht. Daraufhin hatte der Verband im September 2016, wie damals berichtet, sechs Banken wegen unangemessen teurer Basiskonten abgemahnt. Die Volksbank Karlsruhe und die BBBank senkten daraufhin ihre Entgelte für Basiskonten. Das Verfahren gegen die ebenfalls abgemahnte Targobank ruht derzeit aus rechtlichen Gründen, die der VZBV nicht näher erläutern will. Und gegen die ebenfalls damals abgemahnten Institute Deutsche Bank, Postbank und Sparkasse Holstein hat der Verband nun geklagt. Bis zu einem höchstrichterlichen Urteil können allerdings Jahre vergehen. Das Basiskonto diene der Daseinsvorsorge wirtschaftlich schwacher Verbraucher, so der VZBV, wie etwa Geringverdiener, Sozialleistungsempfänger, Geflüchtete und Obdachlose. Ihnen sei nicht zuzumuten, so lange auf ein abschließendes Urteil zu warten. Deshalb ruft der VZBV die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) dazu auf einzuschreiten und zu verhindern, dass Verbrauchern durch die hohen Entgelte der Zugang zum Basiskonto verwehrt werde. Sie könne mit entsprechenden Leitlinien schnell und flächendeckend klären, was angemessene Entgelte für Basiskonten seien. Die Behörde sieht derzeit aber keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Seit es Mitte 2016 einen Rechtsanspruch auf ein Basiskonto gebe, habe die Bafin keine einzige Beschwerde zur Höhe des Entgelts erreicht, sagte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage. Die Bafin habe dennoch in einigen Fällen geprüft, ob Basiskontenentgelte angemessen seien. Bisher habe es aber keinen Anlass gegeben, gegen Banken einzuschreiten. Auf Nachfrage wollte der Sprecher nicht beziffern, wie viele Banken überprüft worden sind, deutete aber an, dass es dabei um wenige Fälle geht. Auf die Reaktion der Bafin angesprochen, sagt Christina Buchmüller, Referentin Finanzmarkt und Juristin des VZBV, es sei eher nicht zu erwarten, dass Betroffene sich bei der Bundesanstalt beschwerten. Es gehe hier um Obdachlose, Sozialleistungsempfänger oder Flüchtlinge, die oft über wenig Bildung verfügten, die Bafin gar nicht kennen würden oder auch Sprachschwierigkeiten hätten. Es sei unrealistisch zu erwarten, dass sich diese Menschen über zu hohe Entgelte beschwerten. Erhebungen im Internet dagegen zeigten, dass Basiskonten häufig teurer seien als vergleichbare Konten bei der gleichen Bank, sagt VZBV-Referentin Buchmüller. Die Juristin kritisiert die Regelung im Zahlungskontengesetz zu den Entgelten für Basiskonten als zu schwammig. Die zugrundeliegende und maßgebliche EU-Richtlinie sei hier viel konkreter. In der Richtlinie heißt es beispielsweise, der Gesetzgeber solle sicherstellen, dass ein möglichst großer Kreis von Verbrauchern Zugang habe zu Basiskonten. Um kontolosen, schutzbedürftigen Verbrauchern Zugang zu Basiskonten zu ermöglichen, so die Richtlinie, können die Mitgliedstaaten vorsehen, dass solche Konten „zu besonders vorteilhaften Bedingungen, beispielsweise unentgeltlich“ angeboten werden. Die Banken bestreiten die Vorwürfe oder erklären die höheren Preise für Basiskonten mit einem erhöhten Aufwand. Die Deutsche Bank teilte mit, der monatliche Grundpreis ihres Basiskontos liege mit 8,99 Euro „innerhalb der Bandbreite unserer sonstigen Kontoangebote im Privatkundengeschäft“. Die Postbank argumentiert, die Eröffnung solcher Konten sei aufwendiger, die Prüfung der persönlichen Daten dauere oft länger und Besitzer solcher Konten seien vielfach schlecht erreichbar. Dieser Aufwand rechtfertige das erhöhte Entgelt für ein Basiskonto. Die Sparkasse Holstein argumentiert ähnlich mit einem „beispielsweise regelmäßig hohen Beratungs- und Hilfestellungsbedarf“ für Basiskonteninhaber. VZBV-Juristin Buchmüller sagt, solche ökonomischen Gründe seien „rechtlich völlig irrelevant“. Denn Banken dürften durch zu hohe Entgelte nicht Sinn und Zweck des Zahlungskontengesetzes konterkarieren. Ganz abgesehen davon, dass es zweifelhaft sei, ob das vorgebrachte Argumente eines erhöhten Aufwandes überhaupt zutreffe.

x