Wirtschaft Verbraucher-Tipp: Vorsicht bei Ticketkäufen aus dem Netz

Die am stärksten nachgefragten Karten werden in manchen Onlineshops zum doppelten oder sogar bis zum fünffachen Preis angeboten.
Die am stärksten nachgefragten Karten werden in manchen Onlineshops zum doppelten oder sogar bis zum fünffachen Preis angeboten.

Eintrittskarten für Konzerte Stars wie Helene Fischer, die Rolling Stones oder Ed Sheeran sind meist schnell ausverkauft. Doch aufgepasst: Wer im Internet auf Zweitmarkt-Börsen kauft, kann sich viel Ärger einhandeln, warnt Tatjana Halm, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Bayern.

Die Beschwerden über den boomenden Schwarzmarkt häufen sich. „Verbraucher werden gezielt getäuscht“, sagt Johannes Ulbricht, Justiziar des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft (BDV). Selbst wer horrende Preise von 700 Euro, etwa für den Pianisten Lang-Lang in der Hamburger Elbphilharmonie, oder 800 Euro für ein Ed-Sheeran-Konzert zahlt, hat noch lange nicht seine Wunschplätze gesichert. „Erst abgezockt, dann keine Karten“ – so machen viele enttäuschte Fans in Internetforen ihrem Ärger Luft. Was alles schiefläuft – und wie man sich gegen den Reinfall wappnen kann.

Das liegt im Argen:


Immer öfter sind Karten für große Musik- und Sportevents schon kurz nach dem Vorverkaufsstart restlos vergriffen. Die Ursache liege nicht immer nur in der großen Nachfrage der Fans, erläutert Ulbricht. Vielmehr seien häufig professionelle Weiterverkäufer am Werk. Sie kauften frühzeitig große Kartenkontingente zum Originalpreis auf. Sind die Veranstaltungen am Ticketkiosk oder auf lizenzierten Verkaufsseiten wie Eventim oder Ticketmaster ausverkauft, platzierten sie Karten auf Zweitmarktplattformen im Internet oder auf Ebay. Das Geschäft der Schwarzmarkthändler brummt. Was heiß begehrt ist, wird im Netz häufig zum doppelten oder sogar bis zum fünffachen Preis angeboten. Selbst dann, wenn die Veranstaltungen noch gar nicht ausverkauft sind. Das sind die Tricks: Etwa 20 Zweitmarkt-Plattformen tummeln sich laut Ulbricht inzwischen auf dem Schwarzmarkt. Portale wie Viagogo oder die Ebay-Marke Stubhub seien den meisten Künstlern, Veranstaltern und Festivalbetreibern „ein großer Dorn im Auge“, kritisiert der Fachmann. Ein Grund, warum der Schwarzmarkthandel mit überteuerten Karten überhaupt läuft, liege an der Aufmachung, sagt Christian Gollner, Jurist der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Viagogo & Co vermittelten den Eindruck, sie seien offizielle Ticketverkaufsstellen. Die Seiten sehen aus wie echte Online-Ticketshops – mit Stadionplänen, Sitzreihen und noch verfügbaren Plätzen. Wer kauft, reiht sich angeblich in eine „Warteschlange“ ein, steht vermeintlich unter Zeitdruck und bekommt erst zum Schluss die überraschend hohen Aufschläge präsentiert. Dass man von privat kauft, wird nicht erwähnt. Der echte Verkäufer bleibt im Dunkeln. Die Verbraucherzentrale Bayern hat Viagogo wegen des intransparenten Geschäftsmodells und der Verbrauchertäuschung abgemahnt.

Das sind die Risiken:

Wer bei inoffiziellen Kartenhändlern kauft, sollte wissen: Eine Sicherheit, dass man für das viele Geld tatsächlich einen schönen Abend erleben kann, gibt es nicht. Mal werden die teuer erkauften Karten erst auf den letzten Drücker versendet, mal wird eine schlechtere Platzkategorie als bestellt geliefert oder personalisierte Tickets, die wertlos sind, wenn sie beim Veranstalter nicht auf den neuen Besitzer umgeschrieben werden können, ist die Erfahrung von Verbraucherschützern. Reinfallen können Fans auch mit gefälschten Karten oder solchen, die mehrfach verkauft werden, aber gar nicht existieren. Oder es wird gar nichts versendet. Viagogo verspricht zwar vollmundig, dass Fans die Tickets erhalten, sagt Finanzexpertin Halm. Die Garantie sei aber irreführend und nutzlos. Reklamieren bringe nichts, die Ticketbörsen seien auf Tauchstation. Vom Internet-Kauf zurücktreten ist unmöglich. Veranstaltungen sind vom Widerrufsrecht ausgenommen. Fällt das Event aus, geht der Käufer von Schwarzmarktkarten leer aus. „Das Netz ist voll von dem ganzen Ärger, wir bekommen täglich Anfragen dazu“, berichtet Gunda Lauckenmann von der Organisation verbraucherschutz.de.

Das sagt das Gesetz:

Geprellte Verbraucher können sich rechtlich nur schwer wehren. Grundsätzlich ist es Privatleuten erlaubt, Tickets zu kaufen und sie weiterzuverkaufen. Selbst Aufschläge in moderatem Rahmen sind nicht verboten. Erst wenn Privatleute die Grenzen zum gewerblichen Handel überschreiten, wird ihr Tun illegal. Doch sie agieren so geschickt, treten unter Fantasienamen auf, legen dauernd neue Accounts an, dass sie kaum dingfest zu machen sind, sagen Experten. Von den Zweitmarkt-Börsen, die mit dem Weiterverkauf beste Geschäfte machen, ist keine Unterstützung zu erwarten. Schwarzmarktdealer agierten in einer rechtlichen Grauzone, die endlich geregelt werden müsse, fordert Ulbricht. Die fragwürdigen Zweitmarktangebote seien „leider vom derzeitigen Recht gedeckt“.

Das können Fans tun:


Wer seine Stars und Idole definitiv zu Gesicht bekommen will, sollte Tickets nur von autorisierten Quellen kaufen, empfiehlt Gollner. Zuerst informieren, dann ordern: Bewertungen anderer Verbraucher im Netz könnten helfen, die Seriosität einer Verkaufsstelle einzuschätzen. Stars aus Rock, Pop und Klassik geben auf ihren Internetseiten bevorstehende Tourneen und Konzerte bekannt und verweisen oft auf lizenzierte Ticketanbieter. Für Last-Minute-Angebote gibt es eigene Websites wie „hekticket.de“, die Benutzer auch per Mail informieren, wenn Karten verfügbar sind. Tickets für große Sportveranstaltungen werden meist über eigene Internetseiten angeboten. Viele Fußballclubs haben inzwischen eigene Zweitmarkt-Börsen eingerichtet.

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