Wirtschaft Veranstalter muss Flug nicht vorfinanzieren

Reiseveranstalter wie Tui (das Foto zeigt einen Ferienflieger des Konzerns) verlangen teilweise mehr als 20 Prozent Anzahlung fü
Reiseveranstalter wie Tui (das Foto zeigt einen Ferienflieger des Konzerns) verlangen teilweise mehr als 20 Prozent Anzahlung für Pauschalreisen – etwa dann, wenn sie Flüge bezahlen müssen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen fand das nicht in Ordnung, der Bundesgerichtshof (BGH) hingegen schon.

«Karlsruhe.» Der Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert es Reiseveranstaltern, hohe Anzahlungen für Pauschalreisen zu verlangen. Das hat er in einem gestern gefällten Urteil entschieden (Az.: X ZR 71/16).

Die Unternehmen dürfen eine Forderung von mehr als den üblichen 20 Prozent des Preises damit rechtfertigen, dass sie Provisionen an Reisebüros zahlen müssen, entschieden die Karlsruher Richter gestern. Die Vorinstanz hatte dies noch anders gesehen. Der Senat entschied bereits zum zweiten Mal in einem Rechtsstreit zwischen dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und dem Veranstalter Tui, der für bestimmte Pauschalreisen eine Anzahlung von 40 Prozent verlangt. Nach dem ersten BGH-Urteil muss der Veranstalter darlegen, dass er selbst bereits bei Vertragsschluss entsprechend hoch in Vorleistung treten muss. Auch Flugkosten dürfen pauschal berücksichtigt werden – unabhängig davon, ob diese für jede einzelne Reise des Angebots vorfinanziert werden. Dasselbe gilt für Leistungen gegenüber Hotelbetreibern, es sei denn, diese unterscheiden sich erheblich in der Höhe, etwa aufgrund verschiedener Reiseziele. Dazu muss erneut das Oberlandesgericht Celle urteilen.

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