Wirtschaft Schweizer Steuersünder reuig

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Zürich. In der Schweiz schießen die Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung drastisch in die Höhe. Tausende bekennen sich freiwillig schuldig.

Der Bekannte aus Zürich hat ein Problem. Er besitzt in Deutschland ein Ferienhaus und ein Bankkonto. Sein Problem: Er hat beides in seiner Steuererklärung nie angegeben. Jetzt wird sein Finanzamt in Zürich davon erfahren. Dies kommt daher, dass der automatische Informationsaustausch von Bankdaten über die Grenzen hinweg, der schon Schwarzgeldbesitzern aus der EU in der Eidgenossenschaft den Garaus machte, nun auch Schweizer Geldverstecker trifft. 2018 leiten die Eidgenossen erstmals die Informationen über Bankguthaben von Ausländern an die jeweiligen nationalen Steuerbehörden in der OECD. Basis sind die Daten des laufenden Jahres. Im Gegenzug erhalten die Schweizer Behörden die Unterlagen über ihre eigenen Geldanleger. Die Finanzämter freuen sich schon jetzt. Das traditionelle Bankgeheimnis der Eidgenossen wird für ihre Landsleute an einem wichtigen Punkt ausradiert. Die Unruhe, die sie befallen hat, zeigte sich bereits im vergangenen Jahr. In den Kantonen sind die Selbstanzeigen von Schwarzgeldbesitzern explosionsartig angestiegen. Nach einer Erhebung des Wirtschaftsmagazins „Bilanz“ stieg die Anzahl gegenüber dem Vorjahr um mehr als 50 Prozent auf nahezu 13.000. Bund, Kantone und Gemeinden reiben sich die Hände ob der 373 Millionen Franken oder umgerechnet 350 Millionen Euro, welche die Sünder voraussichtlich abliefern werden. „Das geht durch alle sozialen Schichten“, sagt Charles Juillard, der Präsident der kantonalen Finanzdirektoren. Nicht nur Millionäre nehmen es mit der Steuererklärung nicht so genau. Juillards Einschätzung belegen Zahlen aus dem Kanton Zürich, der Wirtschaftsmetropole der Eidgenossenschaft. Dort zahlten die Selbstanzeiger im Durchschnitt 33.000 Franken Steuern plus Verzugszinsen nach. Aber im Lauf der Zeit kommt einiges zusammen. In Zürich sind es bezogen auf zehn Jahre 176 Millionen Franken. Angesichts des wachsenden Drucks auf die Steuerpflichtigen in der Schweiz kommt ihnen die 2010 eingeführte Selbstanzeige wie gerufen. Die reuigen Sünder müssen Steuern für bis zu zehn Jahre nachzahlen. Aber von einer Buße bleiben sie verschont. Wenn die Verfehlungen dagegen von den Behörden entdeckt werden, ist aller Erfahrung nach der weitaus größte Teil des hinterzogenen Vermögens auch in der Schweiz weg.

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