Wirtschaft Hausrat-Schutz im Campingmobil

Ein wachsamer Hund ist schon mal gut – kaltschnäuzige Diebe kommen auf Campingplätzen dennoch mitunter zu ihrem Ziel.
Ein wachsamer Hund ist schon mal gut – kaltschnäuzige Diebe kommen auf Campingplätzen dennoch mitunter zu ihrem Ziel.

«Ludwigshafen». Vom Geschirr und der Kochausrüstung bis zum Schlauchboot und Zelt: Wer mit dem Wohnmobil in Urlaub fährt, hat meist viel mehr dabei als ein Pauschalreisender. Deshalb könne der Abschluss einer sogenannten Inhalts- oder Camping-Versicherung sinnvoll sein, informiert der Bund der Versicherten (BdV).

Laut BdV greift die normale Hausratversicherung im Campingurlaub grundsätzlich nicht oder sie biete allenfalls einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz bei Diebstählen aus verschlossenen Fahrzeugen. „Wer im Wohnmobil unterwegs ist, kann für sein Hab und Gut auf Reisen daher eine Inhaltsversicherung für Reisefahrzeuge oder eine Camping-Versicherung abschließen. Es gibt unterschiedliche Tarife, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden“, erläutert die Verbraucherorganisation. Auch für Wohnwagen und Camping-Standfahrzeuge gibt es den Versicherungsschutz. Absichern lassen sich dem Bund der Versicherten zufolge je nach Tarif zum Beispiel das bewegliche Inventar einschließlich Unterhaltungselektronik und Sportausrüstung. Auch Vorzelt, Markise und Solaranlage könnten in die Deckung eingeschlossen werden. Der Versicherer leiste meist bei Beschädigung, Verlust oder Zerstörung der mit auf die Reise genommenen Gegenstände unter anderem durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel oder Blitzschlag, Überschwemmung, Diebstahl und Raub. Zur Absicherung von Fahrrädern im Campingurlaub könne eine Fahrradversicherung mit einem „24-Stunden-Schutz“ ergänzend zur Hausratversicherung sinnvoll sein, so der BdV. Die Fahrräder seien dann auch gegen einfachen Diebstahl versichert, wenn sie über Nacht an einem Baum oder Fahrradständer angeschlossen sind. Besonders hochwertige und teure Fahrräder könnten auch mit einer von der Hausratpolice unabhängigen Spezial-Fahrradversicherung abgesichert werden. Je nach Anbieter erstrecke sich der Schutz damit außer auf Diebstähle etwa auch auf Unfall- und Sturzschäden sowie Vandalismus. „Diese Policen sind teuer und können nur in einzelnen Bedarfsfällen lohnenswert sein“, meint der BdV einschränkend. Wer das Fahrrad ins Ausland mitnehmen möchte, sollte sich bei seinem Versicherer erkundigen, ob der Schutz auch für das Reiseland gültig ist, rät der Verbraucherverband. Der BdV weist darauf hin, dass eine Hausratversicherung die auf Reisen mitgeführten Utensilien als sogenannte Außenversicherung zwar grundsätzlich mit einschließt. Sie leiste insbesondere aber nur, wenn der Schaden in Hotels oder anderen Gebäuden entstanden ist.

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