Fragen und Antworten RHEINPFALZ Plus Artikel Haben Ukraine-Flüchtlinge einen Anspruch auf ein Basiskonto?

Der Gesetzgeber erlaubt den Banken, ein Entgelt in „angemessener“ Höhe für das Basiskonto zu erheben.
Der Gesetzgeber erlaubt den Banken, ein Entgelt in »angemessener« Höhe für das Basiskonto zu erheben.

Alle Verbraucher, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, haben Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto in Deutschland. Das gilt auch für Geflüchtete aus der Ukraine, die beispielsweise Sozialhilfe erhalten, Lohn beziehen oder Geld in ihr Heimatland überweisen möchten.

Auf den gesetzlichen Anspruch auf das Basiskonto macht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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