Geldanlage Finanzaufsicht stärkt Anleger im Streit um Prämiensparverträge
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) will die Geldhäuser dazu verpflichten, Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln zu informieren und ihnen ein Angebot zur Neuberechnung der Zinsen zu unterbreiten. „Wir wollen erreichen, dass alle betroffenen Sparer informiert werden und ein Lösungsangebot erhalten“, erläuterte Bafin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele am Freitag.
Es geht um langfristige Prämiensparverträge, die Institute zwischen 1990 und 2010 anboten. Die Verträge enthalten Klauseln, die Geldhäusern das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern. Der Bundesgerichtshof erklärte die Klauseln 2004 für unwirksam. Umstritten ist aber, wie Kreditinstitute mit den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung umgehen sollen. Verbraucherschützer werfen vor allem Sparkassen vor, die Zinsen eigenmächtig mit Hilfe von Zinsanpassungsklauseln gesenkt zu haben.
Unwiderrufliche Nachberechnung
Nach dem Willen der Bafin sollen betroffene Bankkunden erfahren, welche Klausel verwendet wurde und ob sie dadurch zu geringe Zinsen erhalten haben. Kreditinstitute sollen Sparern entweder eine unwiderrufliche Nachberechnung zusagen, oder einen individuellen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten. Bevor die dazu geplante Allgemeinverfügung der Aufsicht in Kraft tritt, können sich Kreditinstitute, Verbraucherschützer, Verbände und andere bis zum 26. Februar 2021 dazu äußern.
Verbraucherschützer Klaus Müller, Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen VZBV, sprach von einem deutlichen Signal an die betroffenen Sparkassen und Banken. Für viele Verbraucher könnte sich nach Berechnungen der Verbraucherzentralen eine Nachzahlung von einigen Tausend Euro ergeben.